Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2021 des Kölner Studierendenwerks

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Das Kölner Studierendenwerk erbringt auf der Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein- Westfalen (StWG) in der Bekanntmachung der Fassung vom 1. Oktober 2014 sowie auf der Grundlage seiner Satzung vom 16. April 2015 für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs Dienstleistungen auf sozialem und sozialwirtschaftlichem Gebiet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die bundesweit 57 Studierendenwerke vollziehen seit einigen Jahren parallel zu den folgenreichen Änderungsprozessen in der Hochschullandschaft einen Wandel, der ihre Leistungsangebote erweitert und differenzierter werden lässt. Die Reformen im Bereich der Hochschulen führen zu geänderten Bedarfen der Studierenden und Anforderungen der Hochschulen gegenüber den Studierendenwerken. Dadurch werden die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Beteiligten neu bestimmt. Die infrastrukturellen Aufgaben der Studierendenwerke werden aktuell modifiziert und teilweise auch neu definiert. In der Folge entstehen für die Studierendenwerke zusätzliche Verantwortlichkeiten innerhalb und außerhalb ihrer angestammten Aufgaben (zeitlich und örtlich differenzierte gastronomische Angebote, flexible und innovative Wohnraumvermittlung, Ausbau der Beratungs-, Betreuungs- und kulturellen Angebote).

Die Dienstleistungsansprüche gegenüber Studierendenwerken resultieren u.a. aus den Ziel- und Strategiefestlegungen der Hochschulen, die ihrerseits aus politischen Steuerungsvorgaben und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen erwachsen. Sich als Hochschule hervorzuheben bedeutet, auch die Rahmenbedingungen eines Studiums in entsprechender Standortgüte vorzuhalten. Die bedarfsgerechte Unterbringung von Studierenden in Wohnheimen, in günstigen, d.h. möglichst hochschulnahen Lagen, spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Gleichermaßen müssen die gastronomischen Versorgungseinrichtungen des Studierendenwerks preislich, qualitativ und kapazitativ vor allem der Lebenswelt der Studierenden entsprechen. Dabei geht es nicht nur um ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und deren Berücksichtigung in den Angeboten, sondern auch um die Schaffung zügiger, personaleffektiver und kostengünstiger Produktionsund Abwicklungsprozesse, die mit dem Takt der Lehrveranstaltungen bzw. den Pausenzeiten kompatibel sind. Auch die Bewältigung des Kinderbetreuungsbedarfs von Studierenden stellt die Studierendenwerke vor besondere Herausforderungen. Der beständig hohen Nachfrage stehen manifeste Personalrekrutierungsprobleme im Fachkräftebereich entgegen, die eine bedarfsgerechte Kapazitätsausweitung für studierende Eltern, erheblich erschweren. Hinzu kommt ein Mangel an geeigneten hochschulnahen Flächen.

Internationalisierung von Lehre und Forschung ist bei fast allen Kölner Hochschulen ein zentrales Element der strategischen Ausrichtung. Daraus erwachsen auch neue Herausforderungen für das Kölner Studierendenwerk, dem der Gesetzgeber die Förderung kultureller Interessen der Studierenden aufgetragen hat. Der interkulturelle Austausch zwischen Studierenden vollzieht sich sowohl im gemeinsamen Studium, aber auch im Wohnumfeld und bei Freizeitaktivitäten. Beide letztgenannten Sphären werden und sollen vom Kölner Studierendenwerk aktiv mitgestaltet werden.

Nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Studierendenwerke haben rechtzeitig damit begonnen, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diesen Sachverhalten Rechnung zu tragen. Erhalt von bestehendem Wohnraum, zusätzliche Wohnraumangebote, angemessene digitale Anbindung des Lernortes „Wohnheimzimmer“, Erweiterung und Verbesserung der hochschulgastronomischen Strukturen, Stärkung der Informationsangebote zur Studienfinanzierung, Pflege der eingeführten interkulturellen Angebote sowie eine Weiterentwicklung der psychologischen und sozialen Beratung bleiben deshalb auch für das Kölner Studierendenwerk eine Zielsetzung. Ob diese Herausforderung befriedigend bewältigt werden kann, hängt allerdings auch von finanziellen Mitteln für die soziale Infrastruktur des Hochschulraums ab. Dazu leisten die Studierendenwerke aktuell einen erheblichen Beitrag. Hinreichend wird dieser Beitrag jedoch nur mit staatlicher Unterstützung sein können.

2. Geschäftsverlauf

Das Jahresergebnis 2021 des Kölner Studierendenwerks weist einen Überschuss von TEUR 4.195 aus und ist damit gegenüber dem Vorjahr (Jahresüberschuss: TEUR 3.691) um TEUR 504 gestiegen. Danach setzt sich das weiterhin positive Jahresergebnis im Berichtsjahr, inklusive der Erträge aus Zuschüssen in Höhe von TEUR 9.751 (Vorjahr: TEUR 9.410), aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 4.072 (Vorjahr: TEUR 3.725) und einem positiven Finanzergebnis 8 in Höhe von TEUR 123 (Vorjahr: TEUR -34) zusammen. Die Umsatzerlöse in der Vermietung und in der Hochschulgastronomie entwickelten sich wie folgt und sind für 2022 wie nachstehend geplant:

2.1 Ertragslage

Die Mieterlöse für studentischen Wohnraum verminderten sich im Geschäftsjahr 2021 um TEUR 73 auf TEUR 15.043 (Vorjahr: TEUR 15.116; -0,5%). Grund hierfür war eine geringere Anzahl vermietbarer Wohnheimplätze und eine geringere Auslastung der Wohnheimplätze in Höhe von 98,33 % (Vorjahr: 98,67 %).

  • Der Mittelwert der zur Verfügung stehenden Zimmer (ohne Sudermanplatz GbR) betrug in 2021 4.779 Zimmer (Vorjahr: 4.836 Zimmer, -57 Plätze im Vergleich zum Vorjahr). Die Verringerung der zur Verfügung stehenden Zimmer ergibt sich überwiegend durch die Entmietung von Wohnraum, aufgrund von Sanierungen im Hochhaus Deutzer Ring 5 (-29 Zimmer), Wohnhaus Luxemburger Str. 124-136 (-15 Zimmer) und Wohnhaus Hürth-Efferen aufgrund von Wasserschäden nach Unwetter (-9 Zimmer).

Es ergibt sich – bezogen auf die tatsächlich vermieteten Zimmer – ein durchschnittlicher monatlicher Gesamtmietpreis inklusive Internetanschluss von EUR 266,73 (Vorjahr: EUR 263,93; +1,06 %).

Es gibt insgesamt im Jahresmittel 315 (Vorjahr: 309) vermietbare Parkplätze (Tiefgaragen/Stellplätze) des KStW. Die Auslastung der Garagenplätze beträgt 74,3 % (Vorjahr: 73,9%).

Die Mieterlöse aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen betragen TEUR 111,0 (Vorjahr: TEUR 94,8).

Der Umsatz in den gastronomischen Betrieben betrug im Geschäftsjahr 2021 TEUR 2.097 und war damit um TEUR 852 niedriger als der Umsatz im Vorjahr. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von 29 %. Die Umsätze im Geschäftsjahr 2020 waren wegen der zweieinhalb Monate Normalbetrieb vor Beginn der Corona-Krise höher.  

Trotz des Fortbestands der Corona-Krise stieg in 2021 die Anzahl der Öffnungstage im gesamten Bereich der Hochschulgastronomie von 1.230 um 327 auf 1.557 Tage. Dies ist ein Anstieg der Öffnungstage um 27 % im Vergleich zum Vorjahr.

Im Jahr 2021 betrug die Anzahl der Mensaessen 552.232 und ist damit 8 % niedriger als im Vorjahr. In 2020 wurden 602.946 Mensaessen ausgegeben.

Die Wareneinsatzquote bezogen auf den
Gastronomieumsatz in den Mensen beträgt 61 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 9 % gesunken (Vorjahr: 70 %). Dies zeigt, dass die schwierige Planbarkeit der Wareneinsätze zu Beginn der Corona-Pandemie überwunden werden konnte. 

Durch eine verringerte Anzahl von Studierenden (rd. 4 Tsd.) haben sich die Sozialbeiträge von TEUR 12.906 um TEUR 285 auf TEUR 12.621 verringert.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich um TEUR 285 auf TEUR 1.809 (Vorjahr: TEUR 2.094). Im Vorjahr war in dieser Position eine Versicherungsentschädigung in Höhe von 1,1 Mio. EUR für die geschlossenen Mensen und die damit einhergehenden Umsatzausfälle enthalten. Im aktuellen Geschäftsjahr erhöhten sich die Erträge aus Rückstellungen in Höhe von TEUR 157 sowie die Sonstigen Erträge (Wertaufholungen auf Wertpapiere, Vereinnahmung von nicht eingelösten Kartenguthaben) in Höhe von TEUR 256. Insgesamt bleibt es bei der zuvor genannten Verringerung.

Der Aufwand für bezogene Waren hat sich um TEUR 489 auf TEUR 1.839 verringert (Vorjahr: TEUR 2.328). Grund hierfür ist die bessere Planbarkeit der Wareneinsätze im Vergleich zum Beginn der Pandemie im Vorjahr.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich geringfügig um TEUR 137 auf TEUR 8.239 erhöht (Vorjahr: TEUR 8.102). Ursächlich sind gestiegene Energiekosten und Gebühren für Grundbesitzabgaben. 

Der Personalaufwand im Gesamtunternehmen verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.301 auf TEUR 18.938. Die Verringerung des Personalaufwands resultiert überwiegend aus Kurzarbeitergeldansprüchen und einer weiteren Verringerung der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl in 2021.

Zum 31.12.2021 beschäftigte das Kölner Studierendenwerk 585 (Vorjahr: 609) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer), davon waren 293 (Vorjahr: 296) Teilzeitbeschäftigte. 

Im Berichtsjahr sind die Abschreibungen auf immaterielle Anlagen und Sachanlagen insgesamt um TEUR 264 auf TEUR 5.415 (Vorjahr: 5.679) gefallen. Die gesunkenen Abschreibungen resultieren überwiegend aus der Gebäudeabschreibung des Objektes Robert-Koch-Straße, welches im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 40 vollständig abgeschrieben wurde. Im Vorjahr betrug die Abschreibung für dieses Gebäude TEUR 249.

Der Sonderposten Zuwendungen wurde in Höhe von TEUR 1.150 in 2021 aufgelöst.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.594 (Vorjahr: TEUR 4.213) enthalten u.a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR 976 (Vorjahr: TEUR 861), Raumkosten mit TEUR 851 (Vorjahr: TEUR 838), sonstige Personalkosten mit TEUR 348 (Vorjahr: TEUR 392), Rechts,- Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 156), IT-Kosten mit TEUR 557 (Vorjahr: TEUR 333), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 76) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 2).

Die Erhöhung des Finanzergebnisses um TEUR 157 auf TEUR 123 (Vorjahr: TEUR -34) resultiert aus gestiegenen Wert-
papiererträgen des Anlagevermögens und geringeren Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere.

2.2 Vermögenslage

Das gesamte Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.058 auf TEUR 131.451 erhöht. Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 696 auf TEUR 104.591 gestiegen (Vorjahr TEUR 103.895). Wesentliche Investitionen entfallen auf die Herstellungskosten für die Sanierung des Uni-Centers, Köln (TEUR 3.403), die Neubaumaßnahme des Servicehauses (TEUR 362) und die Sanierung der Außenfassade der Sporthochschule (TEUR 708). Den Zugängen bei den Sachanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 6.082 stehen Buchwertabgänge von TEUR 69 und Abschreibungen von TEUR 5.316 gegenüber.

Die Finanzanlagen erhöhten sich insgesamt um TEUR 1.395 auf TEUR 26.673 (Vorjahr: TEUR 25.278). Die Erhöhung resultiert überwiegend aus Zugängen bei den Wertpapierfonds und

Sonstigen Ausleihungen (TEUR 1.475). Gegenläufig wirkte sich die Verringerung bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 80 aus.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich insgesamt um TEUR 93 auf TEUR 1.832 (Vorjahr: TEUR 1.925). Hierin ist eine Forderung aus Kurzarbeitergeld zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 295 (Vorjahr: TEUR 1.057) enthalten.

Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.195 auf TEUR 86.083. Gemeinsam mit dem Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von TEUR 22.835 wurde das Sachanlagevermögen hiermit vollständig finanziert. Die Eigenkapitalausstattung einschließlich Sonderposten beträgt im Verhältnis zur Bilanzsumme 77,1 %.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die langfristige Finanzierung der Grundstücke mit Wohnbauten und haben sich durch planmäßige Tilgungen in Höhe von TEUR 580 auf TEUR 7.876 (Vorjahr: 8.456) verringert. Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr aus dem Mittelzufluss der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert.

2.3 Finanzlage

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um TEUR 599 auf TEUR 7.072. Maßgeblicher Grund hierfür ist ein erhöhter Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr (TEUR +504). Den verringerten Abschreibungen (TEUR -429) und Rückstellungen (TEUR -1.122) im Vergleich zum Vorjahr, steht eine Hinzurechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 1.445 entgegen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR +410. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen, die immateriellen Anlagegegenstände und das Finanzanlagevermögen in Höhe von insgesamt TEUR 8.911 (Vorjahr: TEUR 9.606) standen Einzahlungen aus dem Abgang in Höhe von TEUR 1.356 (Vorjahr: TEUR 2.006) entgegen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.234 erhöht. Ursächlich ist hierfür eine Einzahlung aus Zuschüssen für den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes des KStW in Höhe von TEUR 2.100 (Vorjahr: TEUR 853). 

Die Liquidität aus Kassen- und Bankguthaben ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.273 auf TEUR 7.531 gestiegen.

Die Finanzlage des Kölner Studierendenwerks ist geordnet und trotz der weiterhin herrschenden Corona-Pandemie mittelfristig gesichert. Ein bestehender Kontokorrentkredit dient dazu, mögliche Liquiditätsengpässe abzusichern, die aufgrund externer Geschehnisse und der fortlaufenden Bau- und Instandhaltungstätigkeit des KStW entstehen können.

2.4 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr – entgegen der anhaltenden Corona-Pandemie – über Plan entwickelt. Der weiterhin deutliche Umsatzrückgang im Bereich Hochschulgastronomie im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 (vor Ausbruch der Pandemie) wurde durch gesunkene Aufwendungen für bezogene Waren sowie durch das gewährte Kurzarbeitergeld kompensiert.

Der Anteil der Umsätze aus den Kernbereichen Hochschulgastronomie und Studentisches Wohnen am Gesamtertrag hat sich durch den Umsatzeinbruch im Bereich Hochschulgastronomie mit 42 % (Vorjahr 2019: 54 %) auf niedrigem Niveau festgesetzt. Das Risiko der Abhängigkeit von der Entwicklung der Anzahl der Studierenden und der Zuschussgewährung durch Dritte ist hierdurch weiterhin gegeben.

Das Bilanzvolumen hat sich aufgrund von Baumaßnahmen in einzelnen Wohnheimen und aktivierte Kosten für das Neubauprojekt Verwaltungsgebäude erhöht. Die Finanzlage ist im Berichtszeitraum insbesondere durch Zugänge bei den Sonstigen Ausleihungen geprägt. Diesen Zugängen stehen der Abgang einer Anleihe und ein Fondsverkauf gegenüber.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Bilanz-/Ertragskennzahlen

  • Eigenkapitalquote 60,9 %
    (Eigenkapital/Bilanzsumme)
  • Statischer Verschuldungsgrad 9,6 %
    (Verbindlichkeiten/Bilanzsumme)
  • Dynamischer Verschuldungsgrad 192 %
    (Fremdkapital/operativer Cash-Flow)
  • Eigenfinanzierungsquote 42 %
    (Umsatz Hochschulgastronomie + Studentisches
    Wohnen/Gesamtumsatz)
  • Hochschulgastronomie Umsatz pro Öffnungstag 15 TEUR
  • Hochschulgastronomie Jahres-Durchschnitts-
    Bon 2,92 EUR

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

  • Arbeitnehmerbelange
    Fluktuation 43 Eintritte / 69 Austritte
    Stellenausschreibungen 43 / Fortbildungskosten
    pro Mitarbeiter 49 EUR

 

  • Kundenbelange
    Antragszahlen Studentische Förderung 15.612 (inkl. Corona bedingter Verlängerung Bewilligungszeitraum)
    Auslastungsgrad Studentenzimmer 98,33 %
    Anzahl Mensaessen (Tsd.) 552
    Transaktionen insgesamt Mensen/Cafeterien (Tsd.) 663 Öffnungstage Mensen/ Cafeterien 1.557

 

  • Umweltbelange
    CO2-Emission 10.454,9 (t/a) (Wert 2019)

 

  • Klimaschutzbericht (Gültigkeit 2019-2022)
    Energieträger Strom 45 %
    Energieträger Wärme allgemein 21 %
    Energieträger Fernwärme 18 %
    Energieverbrauch Mensen 89,13 %
    Energieverbrauch Cafeterien/ Bistros 4,55 %
    Energieverbrauch Verwaltung 6,32% 

3. Prognosebericht mit Chancen und Risiken inklusive Risikoabschätzung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Nach weitgehenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen zum Ende des Monats März des laufenden Geschäftsjahrs und einer weiterhin stabilen Corona-Lage sind für das Sommersemester 2022 wieder zunehmend Präsenzvorlesungen an den Hochschulen geplant.

Die Gastronomiebetriebe werden zum Sommersemester fast vollständig wieder geöffnet sein. Die Mitarbeiter*innen der Betriebe beenden zum 31.03.2022 die Kurzarbeit und kehren an ihre Arbeitsplätze zurück.

Bislang wurde dem KStW durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine Kostenhilfe zur Bewältigung der Folgen aus der Corona-Krise in Höhe von TEUR 677 gewährt. Die Gewährung dieser Finanzhilfe war mit einem Rückforderungsanspruch des Ministeriums versehen. Aufgrund der stark gesunkenen variablen Kosten im Bereich Hochschulgastronomie sowie des gewährten Kurzarbeitergeldes musste der Betrag in voller Höhe im Dezember 2021 an das Ministerium zurückgezahlt werden. Die gebildete Rückstellung wurde entsprechend aufgelöst.

Studentisches Wohnen

Entgegen der noch andauernden Corona-Pandemie zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 wird die Auslastung aller verfügbaren Wohnheimplätze weiterhin mit 98 % angenommen. Die Umsätze aus der Vermietung von Wohnheimplätzen werden aufgrund der zahlreichen Sanierungsmaßnahmen und der damit einhergehenden Entmietung von Zimmern mit ca. Mio. EUR 14,3 geplant. Die jährlich durchzuführende Mietpreiserhöhung von 1,5 % ist in der Planung enthalten.

  • Die Versorgungsquote wird für das Geschäftsjahr 2022 mit 5,2 % (Vorjahr: 5,7 %) angenommen. Der Grund für die verringerte Versorgungsquote sind die zuvor erwähnten Sanierungsmaßnahmen, die zur Entmietung von Wohnheimzimmern führen.
  • Aufgrund von Sanierungen in den Wohnheimen Am Sportpark Müngersdorf, Otto-Fischer-Straße und Kapellenstraße werden bis Ende des Geschäftsjahres 2022 insgesamt 448 Zimmer entmietet.
  • Neue Wohnheimplätze sind für die nächsten Jahre geplant und sollen realisiert werden. Es handelt sich insbesondere um die Projekte Franz-Kreuter-Straße, Franz-Marc-Straße, Neubau Hürth und Neubau Berrenrather Straße.
  • Die geplante durchschnittliche Warmmiete 2022 beträgt pro Monat und Platz rd. EUR 350. Die Nebenkosten und der Internetanschluss sind in der Warmmiete enthalten. Bei den Nebenkosten handelt es sich um die üblichen Kosten für Energie, Grundsteuer, Straßenreinigung, Frisch- und Abwasser sowie für Müllentsorgung.

Verpflegungsbetriebe

Im Geschäftsjahr 2022 wird durch die fast vollständige Öffnung der gastronomischen Betriebe zum Sommersemester (Beginn 01.04.2022) von einem Umsatz in Höhe von TEUR 10.071 ausgegangen. Im Vergleich hierzu lag der Umsatz vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019 bei TEUR 12.928.

Im laufenden Jahr sind zwei Betriebseröffnungen geplant. Im April soll das Bistro Zollstock eröffnet werden und im Oktober die Mensa Opladen. Am TH-Standort Opladen wird den Studierenden weiterhin bis zur Fertigstellung der Mensa im Oktober ein Kostenzuschuss zum Mittagessen in der Kantine der Bayer AG in Höhe von 1,00 EUR/Essen gewährt.

Bedingt durch die geringeren Umsätze im Rahmen der Corona-Pandemie werden die geplanten Personalkosten in Höhe von insgesamt TEUR 10.932 die Umsätze der Hochschulgastronomie in Höhe TEUR 10.071 um TEUR 861 übersteigen.

Sozialbeiträge

  • Für die beiden Wintersemester 2021/2022 und 2022/2023 wird eine Zahl von sozialbeitragszahlenden Studierenden in Höhe von 89.000 angenommen. Für das Sommersemester 2022 wird eine Zahl von 85.000 zugrunde gelegt. Die mittlere Jahres-Studierendenzahl wird für 2022 mit 87.000 Studierenden angenommen. Seit dem Sommersemester 2018 beträgt der Sozialbeitrag 75 EUR, von diesem Betrag wird 1 Euro an die Darlehenskasse (Daka) abgeführt, sodass für 2022 mit Einnahmen in Höhe von rd. Mio. EUR 12,9 aus Sozialbeiträgen geplant wird. Weiterhin ist ab dem Sommersemester 2022 eine Erhöhung der Studierendenbeiträge um EUR 5,- beschlossen worden. Im Hinblick auf die zuvor erwähnten Studierendenzahlen ergibt dies einen zusätzlichen Ertrag von TEUR 648. Darüber hinaus wird die Daka für das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/2023 auf den Betrag von EUR 1,- verzichten. Der daraus entstehende Ertrag beläuft sich auf TEUR 130. Der Gesamtbetrag der geplanten Sozialbeiträge beläuft sich für das Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 13.678.

Zuschüsse

  • Der Festbetragszuschuss des Landes für 2022 wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW auf der Basis der zuschussfähigen Umsätze 2019 und der Studierendenzahlen des WS 20/21 errechnet. Das Land stellt den NRW-Studierendenwerken Mio. EUR 44,8 zur Verfügung. Diese werden zu 65 % anhand der jeweiligen HSG-Umsätze und zu 35 % anhand der jeweiligen Studierendenzahlen verteilt. Für 2022 ergibt sich für Köln eine Festbetragssumme in Höhe von rd. Mio. EUR 5,7 (Bescheid 2022 liegt bereits vor).

Der BAföG-Zuschuss für das Jahr 2022 beläuft sich auf Mio. EUR 3,0 (Vorjahr: Mio. EUR 3,2). Der Erlass des MKW liegt bereits vor.

Nach bundesweit rückläufigen BAföG-Antragszahlen in den vergangenen Jahren sollen diese, durch die geplante BAföG Reform im Jahr 2022, zukünftig wieder steigen.

  • Die Förderungssummen für die Kindertagesstätten gemäß KiBiz stehen bis Juli 2022 (Ende des Kindergartenjahres 2021/2022) schon fest. Zusammen mit den anhand der Vorjahreswerte geschätzten Zuschüssen für die Monate August bis Dezember 2022 werden für 2022 insgesamt TEUR 945 an KiBiz-Zuschussmitteln angenommen.

Zum Ende des Kindergartenjahres 2021/2022 wird die Kita Purzelbaum schließen. Die Kita Stoppersöckchen erhält für das Kindergartenjahr 2021/2022 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von TEUR 11 zum Ausgleich der Mehrbelastung aus erhöhten Mietkosten.

Weitere erwartete Zuschüsse:

  • Aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes NRW zur Bewältigung der Umsatzrückgänge in der Hochschulgastronomie wird für die Monate Januar bis März 2022 mit einer Entschädigung in Höhe von TEUR 351 geplant.
  • Für den Ausbau der psychosozialen Beratung im Rahmen der Corona-Krise hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit Bescheid aus dem Monat März 2022 einen weiteren Festbetragszuschuss in Höhe von TEUR 284 gewährt. Die Bewilligung der zusätzlichen Mittel ist vom Nachweis der Mehrausgaben abhängig, ggfs. werden überzählige Mittel zurückgefordert.

Sonstiges

  • Zum 01.04.2022 erhalten die Beschäftigten eine
    Tariferhöhung von 1,8 %; außerdem wird laut Tarifvertrag eine Rückstellung für die Leistungszulage 2023 (2 % der Lohnsumme 2022) gebildet und die zum Jahresabschluss 2021 zu bildende Rückstellung gemäß den Vorgaben der LoB-Dienstvereinbarung im September 2022 aufgelöst und ausgezahlt.
  • Im Geschäftsjahr 2021 fand eine Umsatzsteuerprüfung für die Jahre 2016-2019 statt. Die Prüfung ergab keine Prüfungsfeststellung.
  • Im laufenden Geschäftsjahr findet im Zuge der Grundsteuerreform eine Neubewertung sämtlicher Immobilien auf den 01.01.2022 statt. Inwiefern diese Neubewertung finanzielle Auswirkungen in Form höherer Grundsteuerabgaben hat, ist zurzeit noch nicht absehbar.
  • Aufgrund der zahlreichen Bauprojekte, die in den kommenden Jahren realisiert werden, wird mit einem sinkenden Finanzergebnis gerechnet. Insbesondere der Neubau des Verwaltungsgebäudes des KStW soll mit Eigenkapital durch Veräußerung von Wertpapieren finanziert werden.
  • Ein vereinbarter Kredit des KStW an die Studierendenwohnungen Sudermanplatz GbR zur Finanzierung einer Brandschutzsanierung wurde in vier Tranchen in Höhe von insgesamt TEUR 500 ausgezahlt. Das Darlehen wurde bislang in Höhe von insgesamt TEUR 75 getilgt. TEUR 2 wurden im Geschäftsjahr 2022 als sonstige Zinsen vereinnahmt.
  • Für Sanierungsmaßnahmen im Uni-Center ist der Eigentümergemeinschaft durch das KStW ein abrufbarer Kredit in Höhe von insgesamt Mio. EUR 4,0 gewährt worden. Zum Bilanzstichtag 2021 betrug die Darlehnsforderung TEUR 1.266. Vereinbarungsgemäß wurde im Februar 2022 eine weitere Tilgungsrate in Höhe von TEUR 200 beglichen.
  • Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes des Kölner Studierendenwerkes wurde vom Land Nordrhein-Westfalen eine Zuwendung von insgesamt rd. Mio. EUR 9,1 bewilligt. Die Bereitstellung der bewilligten Fördermittel erfolgte erstmals für das Jahr 2020. Es wurde ein Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt rd. TEUR 2.953 überwiesen. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet am 31.10.2023. TEUR 2.100 mussten zu Beginn des Jahres 2022 wieder zurückgezahlt werden, da die Mittel keiner Verwendung zugeführt werden konnten.
  • Zum Wintersemester 2022/2023 soll in sämtlichen gastronomischen Betrieben ein offenes, bargeldloses Zahlungssystem eingeführt werden. Zukünftig wird dann der Zahlvorgang mittels Giro Card bzw. Kreditkarte o.ä. möglich sein.

Chancen und Risikobericht

Das Kölner Studierendenwerk führt ein Risiko-Management-Handbuch sowie ein IT-Notfallhandbuch, in dem im Rahmen einer Risikoinventarliste alle erkennbaren internen und externen Risiken erfasst und jährlich fortgeschrieben werden. Dadurch werden die Risiken im Hinblick auf ihre jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert, bewertet und überwacht. Zur Identifizierung und Bewertung bedient sich das Kölner Studierendenwerk auch EDV-gestützter Systeme. Hierunter fällt auch die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Besondere Chancen und Risiken liegen insbesondere in der Unsicherheit der Entwicklung der Studierendenzahlen und der Entwicklung der Zuschussverteilung durch Dritte. Darüber hinaus bergen externe Effekte, wie die aktuell herrschende Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg, besondere Risiken.

Seit Anfang März 2020 hat die CORONA-Pandemie auch Deutschland erreicht und die Verantwortlichen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes haben weitreichende Maßnahmen getroffen, die auch in die Geschäftsprozesse des Kölner Studierendenwerks massiv eingreifen. So waren einige hochschulgastronomische Einrichtungen auch im Jahr 2021 durchgehend oder zeitweise geschlossen. Zwischenzeitlich wurde innerhalb der zurückliegenden Lockerungswellen der Betrieb großer Mensen mit eingeschränktem und modifiziertem Angebot (z. T. nur Außer-Haus-Verkauf) wiederaufgenommen. Weite Teile der Belegschaft der Hochschulgastronomie befandet sich auch im Jahr 2021 in Kurzarbeit. Das Kölner Studierendenwerk erhält in diesem Zusammenhang Kurzarbeitergeldzuschüsse von der Agentur für Arbeit. Die Gehälter der betroffenen Mitarbeitenden werden auf der Basis eines Sondertarifvertrages mit der Gewerkschaft ver.di auf 100% aufgestockt. Durch die Kurzarbeitergeldzuschüsse konnte das Studierendenwerk auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten und die Betriebsschließungen in der Hochschulgastronomie wirtschaftlich zufriedenstellend bewältigen. Die Situation wurde zudem durch Versicherungsleistungen aus der Betriebsschließungsversicherung in der Höhe von ca. Mio. EUR 1,1 (im Geschäftsjahr 2020) abgefedert. Im Bereich Wohnen hat die Corona-Krise insbesondere den Nachfragedruck nach Studierendenwohnheimplätzen reduziert. Dieser Nachfragerückgang hatte aber nur minimale Effekte auf die Auslastung der Wohnheime des Kölner Studierendenwerks. Die „Wartelisten“ sind kürzer geworden, was allerdings wirtschaftlich kaum Auswirkungen hatte.

Noch sind die finanziellen und sozialen Auswirkungen dieser Krise auch im Hinblick auf das Kölner Studierendenwerk nicht abschließend absehbar. Das Land NRW hat den Studierendenwerken finanzielle Hilfen zugesagt, falls diese pandemiebedingt in wirtschaftliche Probleme geraten. Diese Situation ist beim Kölner Studierendenwerk bislang nicht eingetreten. Gänzlich auszuschließen ist dies für 2022 allerdings nicht und hängt von verschiedenen Parametern ab. Hierzu gehört u.a. die Verfügbarkeit von Kurzarbeitergeldzuschüssen genauso wie das vorherrschende Lehrangebot an den Hochschulen im Jahr 2022. Dabei ist zu bedenken, dass Teilöffnungen von Verpflegungsbetrieben insbesondere mit verstärkten Hygienemaßnahmen unwirtschaftlicher sind als die zeitweise Schließung der Verpflegungsbetriebe, mit der Option Kurzarbeitergeldzuschüsse zu erhalten.

Auf das Geschäftsjahr 2022 wird sich sicherlich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auswirken. Starke Steigerungen der Preise bei Energie und bei Food-Produkten müssen im Rahmen der durch den Verwaltungsrat beschlossenen Preiskorridore bewältigt werden. Dies könnte Einschränkungen in der Produktvielfalt auslösen oder gar zu außerplanmäßigen Preisanhebungen führen. Noch sind die Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Beschaffungskosten des Kölner Studierendenwerks nicht abschließend einschätzbar.

Die heute verfügbaren Informationen weisen allerdings auf erhebliche zusätzliche ökonomische und soziale Herausforderungen und Risiken für das Kölner Studierendenwerk hin.

Köln, den 20. April 2022

Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer

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