Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2023 des Kölner Studierendenwerks

Das Kölner Studierendenwerk erbringt auf der Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (StWG) in der Bekanntmachung der Fassung vom 1. Oktober 2014 sowie auf der Grundlage seiner Satzung vom 19. Oktober 2023 für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs Dienstleistungen auf sozialem und sozialwirtschaftlichem Gebiet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die bundesweit 57 Studierendenwerke vollziehen seit einigen Jahren parallel zu den folgenreichen Änderungsprozessen in der Hochschullandschaft einen Wandel. Die Reformen im Bereich der Hochschulen führen zu geänderten Bedarfen der Studierenden und Anforderungen der Hochschulen gegenüber den Studierendenwerken. Dadurch werden die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Beteiligten neu bestimmt. Die infrastrukturellen Aufgaben der Studierendenwerke werden aktuell modifiziert und teilweise auch neu definiert.

Die Dienstleistungsansprüche gegenüber Studierendenwerken resultieren u.a. aus den Ziel- und Strategiefestlegungen der Hochschulen, die ihrerseits aus politischen Steuerungsvorgaben und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen erwachsen. Sich als Hochschule hervorzuheben bedeutet, auch die Rahmenbedingungen eines Studiums in entsprechender Standortgüte vorzuhalten. Die bedarfsgerechte Unterbringung von Studierenden in Wohnheimen, in günstigen, d.h. möglichst hochschulnahen Lagen, spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Gleichermaßen müssen die gastronomischen Versorgungseinrichtungen des Studierendenwerks preislich, qualitativ und kapazitativ vor allem der Lebenswelt der Studierenden entsprechen. Dabei geht es nicht nur um ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und deren Berücksichtigung in den Angeboten, sondern auch um die Schaffung zügiger, personaleffektiver und kostengünstiger Produktions- und Abwicklungsprozesse, die mit dem Takt der Lehrveranstaltungen bzw. den Pausenzeiten kompatibel sind. Auch die Bewältigung des Kinderbetreuungsbedarfs von Studierenden stellt die Studierendenwerke vor besondere Herausforderungen. Der beständig hohen Nachfrage stehen manifeste Personalrekrutierungsprobleme im Fachkräftebereich entgegen, die eine bedarfsgerechte Kapazitätsausweitung für studierende Eltern erheblich erschweren. Hinzu kommt ein Mangel an geeigneten hochschulnahen Flächen.

Internationalisierung von Lehre und Forschung ist bei fast allen Kölner Hochschulen ein zentrales Element der strategischen Ausrichtung. Daraus erwachsen auch neue Herausforderungen für das Kölner Studierendenwerk, dem der Gesetzgeber die Förderung kultureller Interessen der Studierenden aufgetragen hat. Der interkulturelle Austausch zwischen Studierenden vollzieht sich sowohl im gemeinsamen Studium, aber auch im Wohnumfeld und bei Freizeitaktivitäten. Beide letztgenannten Sphären werden und sollen vom Kölner Studierendenwerk aktiv mitgestaltet werden.

Nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Studierendenwerke haben rechtzeitig damit begonnen, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diesen Sachverhalten Rechnung zu tragen. Erhalt von bestehendem Wohnraum, zusätzliche Wohnraumangebote, angemessene digitale Anbindung des Lernortes „Wohnheimzimmer“, Erweiterung und Verbesserung der hochschulgastronomischen Strukturen, Stärkung der Informationsangebote zur Studienfinanzierung, Pflege der eingeführten interkulturellen Angebote sowie eine Weiterentwicklung der psychologischen und sozialen Beratung bleiben deshalb auch für das Kölner Studierendenwerk eine Zielsetzung. Ob diese Herausforderung befriedigend bewältigt werden kann, hängt allerdings auch von finanziellen Mitteln für die soziale Infrastruktur des Hochschulraums ab. Dazu leisten die Studierendenwerke aktuell einen erheblichen Beitrag. Hinreichend wird dieser Beitrag jedoch nur mit staatlicher Unterstützung sein können.

Seit einigen Jahren sind die Studierendenwerke in NRW und auch das Kölner Studierendenwerk sinkenden Studierendenzahlen und einem geänderten Studierverhalten ausgesetzt. Gleichzeitig werden die Landeszuschüsse nicht den zum Teil massiv gestiegenen Personal- und Sachkosten angepasst. Dem zuvor beschriebenen Ausweitungs- und Differenzierungsanforderungen zur Leistungspalette der Studierendenwerke stehen deutliche Eingrenzungen der finanziellen Handlungsspielräume gegenüber.

2. Geschäftsverlauf

Das Jahresergebnis 2023 des Kölner Studierendenwerks weist einen Überschuss von TEUR 2.510 aus und ist damit gegenüber dem Vorjahr (Jahresüberschuss: TEUR 1.359) um TEUR 1.151 gestiegen. Danach setzt sich das weiterhin positive Jahresergebnis im Berichtsjahr, inklusive der Erträge aus Zuschüssen in Höhe von TEUR 10.391 (Vorjahr: TEUR 10.324), aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe TEUR 2.335 (Vorjahr: TEUR 1.939) und einem positiven Finanzergebnis in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr: TEUR -580) zusammen.

Die Umsatzerlöse in der Vermietung und in der Hochschulgastronomie entwickelten sich wie folgt und sind für 2024 wie nachstehend geplant:

2.1 Ertragslage

Die Mieterlöse für studentischen Wohnraum erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 835 auf TEUR 15.792 (Vorjahr: TEUR 14.957; +5,6 %). Grund hierfür war eine steigende Durchschnittsmiete der vermietbaren Wohnheimplätze. Die Auslastung der zur Verfügung stehenden Wohnheimplätze stieg auf 99,2 % (Vorjahr: 98,8 %).

Der Mittelwert der vermietbaren Zimmer in 2023 (ohne Sudermanplatz GbR) betrug 4.503 (Vorjahr: 4.572 Zimmer, -69 Plätze im Vergleich zum Vorjahr). Die Verringerung der zur Verfügung stehenden Zimmer ergibt sich überwiegend durch die Entmietung von Wohnraum, aufgrund von Sanierungen im Sportpark Müngersdorf (-89 Zimmer), durch Beendigung des Mietvertrags Wohnhaus Kapellenstraße 28 bereits im Jahr 2022 (-12 Zimmer). Im Gegenzug standen die Zimmer im Wohnhaus an der Luxemburger Str. 124-136 nach beendeter Sanierung wieder zur Verfügung (+27 Zimmer), ebenso im Wohnhaus Deutzer Ring 5 (+5).

Es ergibt sich –bezogen auf die tatsächlich vermieteten Zimmer– ein durchschnittlicher monatlicher Gesamtmietpreis inklusive Internetanschluss von EUR 295 (Vorjahr: EUR 276; +6,9 %). Der Anstieg ergibt sich aus einer Anpassung der Bewirtschaftungspauschale im Oktober 2022 und im Oktober 2023. Es gibt insgesamt im Jahresmittel 266 (Vorjahr: 270) vermietbare Parkplätze (Tiefgaragen/ Stellplätze) des KStW. Die Auslastung der Garagenplätze beträgt 83,4 % (Vorjahr: 80,6%).

Die Mieterlöse aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen betragen TEUR 118,6 (Vorjahr: TEUR 121,8).

Der Umsatz in den gastronomischen Betrieben betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 10.854 und war damit um TEUR 3.295 höher als der Umsatz im Vorjahr (TEUR 7.559). Dies entspricht einer Umsatzerhöhung von 43,6 %. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 waren in 2023 die Betriebe ganzjährig geöffnet und zugleich haben die Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen zugenommen.

Die Anzahl der Öffnungstage im gesamten Bereich der Hochschulgastronomie stieg von 3.248 um 433 auf 3.681 Tage. Dies ist ein Anstieg der Öffnungstage um rd. 13 % im Vergleich zum Vorjahr.

Im Jahr 2023 betrug die Anzahl der Mensaessen 1.759.342 und ist damit 18 % höher als im Vorjahr. In 2022 wurden 1.490.704 Mensaessen ausgegeben. Die durchschnittliche Wareneinsatzquote bezogen auf die Mensaessen ist in 2023 von 65 % im Vorjahr auf 67% gestiegen. Nach Beendigung der Corona-Krise hat sich die Planbarkeit der Wareneinsätze verbessert. In 2021 betrug die Wareneinsatzquote noch 72 %.

Die Sozialbeiträge sind im Jahr 2023 von TEUR 13.387 um TEUR 2.192 auf TEUR 15.579 gestiegen. Im WS 22/23 und im SS 2023 wurde der Sozialbeitrag um jeweils EUR 10,- auf insgesamt EUR 100,- angehoben. Die Darlehenskasse (Daka) hat für das gesamte Geschäftsjahr 2023 auf die Abführung des Mitgliedsbeitrages von EUR 1,- verzichtet.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um TEUR 404 auf TEUR 1.329 (Vorjahr: TEUR 925). Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus der Auflösung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 337 sowie aus der Realisation von Kursgewinnen aus fälligen Wertpapieren und aus Zuschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 70. Gegenläufig wirkten sich verringerte Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und verringerte Erträge aus Versicherungsentschädigungen aus.

Der Aufwand für bezogene Waren hat sich um TEUR 2.046 auf TEUR 7.118 deutlich erhöht (Vorjahr: TEUR 5.072). Grund hierfür sind einerseits die gestiegenen Umsätze in den Mensen und Cafeterien sowie der damit einhergehende gestiegene Wareneinsatz und andererseits gestiegene Einkaufspreise. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich um TEUR 639 auf TEUR 9.704 erhöht (Vorjahr: TEUR 9.065). Hauptursache sind gestiegene vertraglich übernommene Betriebskosten in den Mensen von TEUR 321 und die gestiegene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage des Uni-Centers in Höhe von TEUR 277.

Der Personalaufwand im Gesamtunternehmen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.127 auf TEUR 24.634 (Vorjahr: TEUR 22.507). Die Erhöhung des Personalaufwands resultiert überwiegend aus der tarifvertraglichen Vereinbarung zum Ausgleich der gestiegenen Inflation. Für die Beschäftigten erfolgte im Juni 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von EUR 1.240,- sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Zahlung von jeweils EUR 220,-.

Zum 31.12.2023 beschäftigte das Kölner Studierendenwerk 598 (Vorjahr: 574) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer), davon waren 261 (Vorjahr: 267) Teilzeitbeschäftigte.

Im Berichtsjahr sind die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen insgesamt um TEUR 226 auf TEUR 5.095 (Vorjahr: TEUR 5.321) gefallen. Die gesunkenen Abschreibungen resultieren überwiegend aus Abschreibungen auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der Sonderposten Zuwendungen wurde in Höhe von TEUR 1.078 in 2023 aufgelöst.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.752 (Vorjahr: TEUR 4.809) enthalten u.a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR 1.217 (Vorjahr: TEUR 1.064), Raumkosten mit TEUR 656 (Vorjahr: TEUR 773), sonstige Personalkosten mit TEUR 487 (Vorjahr: TEUR 490), Rechts,- Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 1.826 (Vorjahr: TEUR 131), IT-Kosten mit TEUR 598 (Vorjahr: TEUR 386), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 44) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 1). Die Rechts-, Beratungs-, und Prüfungskosten enthalten die Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von TEUR 1.566. Gegen die Sozialbeitragserhöhung für das SS 23 von EUR 90 auf EUR 100 wurde Klage erhoben.

Die Erhöhung des Finanzergebnisses um TEUR 755 auf TEUR 175 (Vorjahr: TEUR -580) resultiert überwiegend aus verringerten Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere. Grund für die verringerten Abschreibungen sind Erholungen an den Wertpapiermärkten. Gemäß des Wertaufholungsgebotes erfolgten nach § 253 HGB Zuschreibungen bei den entsprechenden Wertpapieren.

2.2 Vermögenslage

Das gesamte Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.927 auf TEUR 136.429 erhöht (Vorjahr: TEUR 132.502). Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.066 auf TEUR 113.853 gestiegen (Vorjahr TEUR 106.787). Wesentliche Investitionen sind die Neubaumaßnahme des Servicehauses (TEUR 11.617) und die Sanierung des Wohnheims Sportpark Müngersdorf (TEUR 4.194). Der Neubau des Wohnheims Franz-Kreuter-Straße (TEUR 4.483) wurde im Januar 2024 fertiggestellt. Den Zugängen bei den Sachanlagen in Höhe von insgesamt TEUR 12.328 stehen Buchwertabgänge von TEUR 245 und Abschreibungen von TEUR 5.017 gegenüber.

Die Finanzanlagen verringerten sich insgesamt um TEUR 3.109 auf TEUR 22.509 (Vorjahr: TEUR 25.618). Die Verringerung resultiert überwiegend aus fällig gewordenen festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich insgesamt um TEUR 408 auf TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR 1.423). Diese Erhöhung resultiert aus höheren Mietforderungen und höheren Forderungen aus dem Veranstaltungsgeschäft der Hochschulgastronomie.

Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.510 auf TEUR 89.952. Gemeinsam mit dem Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von TEUR 25.081 wurde das Sachanlagevermögen hiermit vollständig finanziert. Die Eigenkapitalausstattung einschließlich Sonderposten beträgt im Verhältnis zur Bilanzsumme 74,6 %.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die langfristige Finanzierung der Grundstücke mit Wohnbauten und haben sich durch die Neuaufnahme des Kredites für die Sanierung des Sportparks Müngersdorf um insgesamt TEUR 6.196 auf TEUR 13.486 (Vorjahr: TEUR 7.290) erhöht. Gegenläufig wirkten sich planmäßige Tilgungen in Höhe von TEUR 511 aus. Weitere Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr aus dem Mittelzufluss der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert.

2.3 Finanzlage

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 67 auf TEUR 7.038. Grund hierfür ist ein erhöhter Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr TEUR +1.151. Gegenläufig wirkt sich eine verminderte Zurechnung der Abschreibungen in Höhe von TEUR + 5.317 aus (Vorjahr: TEUR +6.115).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR -1.657. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen, die immateriellen Anlagegenstände und das Finanzanlagevermögen in Höhe von insgesamt TEUR 13.433 (Vorjahr: TEUR 9.592) standen Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 3.943 (Vorjahr: TEUR 1.947) entgegen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um TEUR 5.275 erhöht. Ursächlich hierfür ist die Auszahlung einer ersten Kredittranche für die Sanierung des Sportparks Müngersdorf in Höhe von TEUR 6.694 (Vorjahr: TEUR 0). Gegenläufig wirkten sich verringerte Zuschüsse für den Neubau des Verwaltungsgebäudes aus TEUR 1.445 (Vorjahr: 2.970).

Die Liquidität aus Kassen- und Bankguthaben ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.614 auf TEUR 15.074 gestiegen.

Die Finanzlage des Kölner Studierendenwerks ist geordnet und trotz des andauernden Krieges zwischen Russland und der Ukraine und den hieraus erwachsenen Einflüssen auf die gesamtwirt- schaftliche Situation mittelfristig gesichert. Ein aufgenommener Lombardkredit dient dazu, die Realisation von Verlusten aus dem Verkauf von Wertpapieren zu vermeiden und die liquide Situation des KStW zu stärken.

2.4 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr über Plan entwickelt. Während die Umsätze im Bereich Hochschulgastronomie hinter den Planwerten zurückgeblieben sind, entwickelten sich die Wohnheimerlöse höher als prognostiziert. Auf der Aufwandsseite fielen die Personalkosten geringer aus als angenommen.

Der Anteil der Umsätze aus den Kernbereichen Hochschulgastronomie und Studentisches Wohnen am Gesamtertrag bleibt durch den geringeren Umsatz im Bereich Hochschulgastronomie mit 50 % (Vorjahr 2022: 48 %) niedriger als vor der Corona-Pandemie (Geschäftsjahr 2019: 54 %). Das Risiko der Abhängigkeit von der Entwicklung der Anzahl der Studierenden und der Zuschussgewährung durch Dritte ist hierdurch weiterhin gegeben. Das Bilanzvolumen hat sich aufgrund von Baumaßnahmen in einzelnen Wohnheimen, insbesondere durch aktivierte Kosten für das fertiggestellte Wohnheim Franz-Kreuter-Straße, das Neubauprojekt Verwaltungsgebäude und das Sanierungsprojekt Sportpark Müngersdorf, erhöht.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Bilanz-/Ertragskennzahlen

  • Eigenkapitalquote 58,4 %
    (Eigenkapital/Bilanzsumme)
  • Statischer Verschuldungsgrad 12,3 %
    (Verbindlichkeiten/Bilanzsumme)
  • Dynamischer Verschuldungsgrad 269 %
    (Fremdkapital/operativer Cash-Flow)
  • Eigenfinanzierungsquote 50 %
    (Umsatz Hochschulgastronomie + Studentisches Wohnen/Gesamtumsatz)
  • Hochschulgastronomie Umsatz pro Öffnungstag 45 TEUR
  • Hochschulgastronomie Jahres-Durchschnitts-Bon 3,10 EUR

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

  • Arbeitnehmerbelange
    Fluktuation 122 Eintritte / 93 Austritte
    Stellenausschreibungen 82
    Fortbildungskosten pro Mitarbeiter 121 EUR

 

  • Kundenbelange
    Antragszahlen Studentische Förderung 12.626
    Auslastungsgrad Studentenzimmer 99,2 %
    Anzahl Mensaessen (Tsd.) 1.759
    Transaktionen insgesamt Mensen/Cafeterien (Tsd.) 3.237 Öffnungstage Mensen/Cafeterien 3.681

 

  • Umweltbelange
    CO2-Emission 13.122,34 t CO2e (Wert 2021)

 

  • Klimaschutzbericht (Gültigkeit 2019-2022)*
    Energieträger Strom 45 %
    Energieträger Wärme allgemein 21 %
    Energieträger Fernwärme 18 %
    Energieverbrauch Mensen 89,13 %
    Energieverbrauch Cafeterien/Bistros 4,55 %
    Energieverbrauch Verwaltung 6,32%

* Der Klimaschutzbericht 2023 lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts noch nicht vor 

3. Prognosebericht mit Chancen und Risiken inklusive Risikoabschätzung der finanziellen Auswirkungen durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat weiterhin ein beträchtliches Ausmaß auf die wirtschaftliche Situation in Deutschland. Die hohe Inflation im Geschäftsjahr 2023 traf das KStW insbesondere im Bereich der Hochschulgastronomie sowie im Bereich Bauen und Instandhaltung. Den deutlich gestiegenen Kosten in den Bereichen Energie- und Baukosten sowie im Bereich Wareneinkauf folgten Preisanpassungen in den Mensen und bei den Mieten. Weiterhin erfolgten Erhöhungen der Sozialbeiträge.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023 vom Land NRW erneut Zuschüsse für Energiemehrkosten, für Mehrkosten beim Wareneinkauf und für die psychosoziale Beratung bewilligt. Soweit die Zuschüsse nicht verwendet wurden, sind sie in 2024 zurückzuzahlen.

Studentisches Wohnen

Die Auslastung aller verfügbaren Wohnheimplätze wird in 2024 mit 99,2% angenommen. Darüber hinaus werden voraussichtlich 4.536 Wohnheimplätze zur Verfügung stehen. Die Umsätze aus der Vermietung dieser Wohnheimplätze werden mit ca. Mio. EUR 18,4 geplant. Dieser Berechnung der geplanten Mieteinnahmen liegt eine Miete von EUR 342,- inklusive Internet zugrunde. Die jährlich durchzuführende Mietpreiserhöhung von 1,5 % ist in der Planung enthalten.

Weiterhin erfolgte im April 2024 eine Erhöhung der Bewirtschaftungspauschale um 36 %.
Die Versorgungsquote wird für das Geschäftsjahr 2024 mit 5,9 % (Vorjahr: 5,8 %) angenommen.
Mit der Fertigstellung des Wohnheims Franz-Kreuter-Straße im Januar 2024 stehen weitere 33 Zimmer zur Verfügung.

Verpflegungsbetriebe

Im Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Umsatz in Höhe von TEUR 10.849 geplant. Es wird von weiter steigenden Umsätzen ausgegangen, zudem wurden die Preise in den Mensen zum 01.01.2024 um 3 % für Bedienstete und Gäste erhöht.

Bedingt durch die geplanten Umsätze im Bereich der Hochschulgastronomie wird für 2024 erwartet, dass die geplanten Personalkosten in Höhe von insgesamt TEUR 12.698, erneut über den Umsatzerlösen in der Hochschulgastronomie liegen werden.

Sozialbeiträge

  • Für die beiden Wintersemester 2023/2024 und 2024/2025 wird eine Zahl von sozialbeitragszahlenden Studierenden in Höhe von 78.750 angenommen. Für das Sommersemester 2024 wird eine Zahl von 77.848 zugrunde gelegt. Die mittlere Jahres-Studierendenzahl wird für 2024 mit 78.299 Studierenden angenommen.
  • Eine weitere Erhöhung der Sozialbeiträge um EUR 10,- auf insgesamt EUR 110,- wurde für das Sommersemester 2024 beschlossen (Beschluss des Verwaltungsrates vom 10.10.2023). Darüber hinaus wird die Daka weiterhin für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/2025 auf den Mitgliedsbeitrag von EUR 1,- verzichten.
  • Der Gesamtbetrag der geplanten Sozialbeiträge beläuft sich für das Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 17.226.

Zuschüsse

  • Der Festbetragszuschuss des Landes für 2024 wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW auf der Basis der zuschussfähigen Umsätze der Hochschulgastronomie sowie der Studierendenzahlen des Jahres 2022 errechnet. Das Land stellt den NRW-Studierendenwerken Mio. EUR 46,2 zur Verfügung. Diese werden zu 65 % anhand der jeweiligen HSG-Umsätze und zu 35 % anhand der jeweiligen Studierendenzahlen verteilt. Für 2024 ergibt sich für Köln eine Festbetragssumme in Höhe von rd. Mio. EUR 5,5.
  • Der BAföG-Zuschuss für das Jahr 2024 wird mit Mio. EUR 2,8 geplant (Vorjahr: Mio. EUR 2,8).
  • Die Förderungssummen für die Kindertagesstätten gemäß KiBiz stehen bis Juli 2024 (Ende des Kindergartenjahres 2023/2024) schon fest. Zusammen mit den anhand der Vorjahreswerte geschätzten Zuschüssen für die Monate August bis Dezember 2024 werden für 2024 insgesamt TEUR 730 an KiBiz-Zuschussmitteln angenommen.

Im Jahr 2024 erwarten wir – anders als in den vergangenen zwei Jahren – keine weiteren Zuschüsse vom Land NRW.

Sonstiges

  • Zum 1. März 2024 wird die im Jahr 2023 beschlossene Tariferhöhung wirksam. Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, die Tabellenentgelte ab dem 1. März 2024 um 200 Euro zu erhöhen und anschließend um 5,5 Prozent berechnet auf das neue Gehalt, mindestens jedoch um 340 Euro. Im Januar und Februar 2024 erfolgen die beschlossenen Einmalzahlungen in Höhe von EUR 220 pro Mitarbeiter*in. Gemäß Tarifvertrag wird eine Rückstellung für die Leistungszulage 2025 (2 % der Lohnsumme 2024) gebildet und die zum Jahresabschluss 2023 gebildete Rückstellung gemäß den Vorgaben der LoB-Dienstvereinbarung im September 2024 aufgelöst und ausgezahlt.
  • In 2023 wurden Sonderprüfungen für das Kurzarbeitergeld (KUG) für die Bereiche Verwaltung und HSG-Betriebe durchgeführt. Die KUG-Prüfung für den Verwaltungsbereich wurde ohne Beanstandung beendet. Die KUG-Prüfung für die HSG-Betriebe endete mit einer Rückforderung von TEUR 4.
  • Für Sanierungsmaßnahmen im Uni-Center ist der Eigentümergemeinschaft durch das KStW ein abrufbarer Kredit in Höhe von insgesamt Mio. EUR 4,0 gewährt worden. Zum Bilanzstichtag 2023 betrug die Darlehensforderung TEUR 653 (Vorjahr: TEUR 1.053).
  • Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes des Kölner Studierendenwerkes wurde vom Land Nordrhein-Westfalen eine Zuwendung von insgesamt rd. Mio. EUR 9,1 bewilligt. In 2023 wurde ein Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt rd. Mio. EUR 4,6 überwiesen. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum wurde vom MKW verlängert und endet am 31.12.2024. Zu Beginn des Jahres 2024 mussten Mio. EUR 1,0 wieder zurückgezahlt werden, da die Mittel keiner Verwendung zugeführt werden konnten.
  • Wegen gestiegener Baukosten beim Neubau Verwaltungsgebäude wurde ein Antrag auf Erhöhung des Zuschusses auf 70 % der erhöhten Baukosten beim MKW gestellt. Einer Erhöhung von 50 % wurde bereits zugestimmt. Die Auszahlung soll voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen. Die Erhöhung um weitere 20 % wird aktuell geprüft.
  • Für die Sanierung des Sportparks Müngersdorf wurde ein Förderdarlehen bei der NRW.Bank in Höhe von Mio. EUR 26,8 aufgenommen. Eine erste Tranche des Darlehns in Höhe von Mio. EUR 6,7 wurde im Dezember 2023 ausgezahlt.
  • Für den Neubau des Wohnheims Franz-Kreuter-Straße wurde ein Förderdarlehen in Höhe von Mio. EUR 2,1 bei der NRW.Bank aufgenommen. Im Februar 2024 erfolgt eine Auszahlung in Höhe von Mio. EUR 1,3. Die restliche Auszahlung des Förderkredites in Höhe des verbleibenden Betrages von TEUR 775 erfolgt im ersten Halbjahr 2024.
  • Für den Neubau des Wohnheims Berrenrather Straße, mit geplanten 45 Wohneinheiten und einem Investitionsvolumen von rd. Mio. EUR 5,0 sind in 2024 Planungskosten von ca. TEUR 500 veranschlagt.
  • Gegen die Erhöhung der Sozialbeiträge im SS 2023 von EUR 90 auf EUR 100 wurde Klage erhoben. Aufgrund dessen wurde der Rückstellung für Prozessrisiken ein Betrag in Höhe der möglichen Kosten von Mio. EUR 1,6 zugeführt.

Chancen- und Risikobericht

Das Kölner Studierendenwerk führt ein Risiko-Management-Handbuch sowie ein IT-Notfallhandbuch, in dem im Rahmen einer Risikoinventarliste alle erkennbaren internen und externen Risiken erfasst und jährlich fortgeschrieben werden. Dadurch werden die Risiken im Hinblick auf ihre jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert, bewertet und überwacht. Zur Identifizierung und Bewertung bedient sich das Kölner Studierendenwerk auch EDV-gestützter Systeme. Hierunter fällt auch die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Besondere Chancen und Risiken liegen insbesondere in der Unsicherheit der Entwicklung der Studierendenzahlen und der Entwicklung der Zuschussverteilung durch Dritte. Darüber hinaus bergen externe Effekte, wie der aktuell herrschende Ukraine-Krieg, besondere Risiken.

Im Jahr 2022 traten direkte Betriebseinschränkungen durch die seit Anfang März 2020 grassierende CORONA-Pandemie in den Hintergrund. Trotzdem scheint die Corona-Pandemie für die Betriebe des Studierendenwerks nachzuwirken: Die Digitalisierung der Lehrveranstaltung inkl. der Erhöhung der Homeoffice-Quote bei den Hochschulbediensteten hat deutlich geringere Kundenzahlen in der Hochschulgastronomie zur Folge. Diese Entwicklung verläuft in den Betrieben des Kölner Studierendenwerks uneinheitlich, was den notwendigen unternehmerischen Anpassungsprozess erschwert.

Seit Februar 2022 beeinflusst der russische Angriffskrieg auf die Ukraine massiv die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Auch das Kölner Studierendenwerk musste drastisch gestiegene Einkaufspreise bei Energie, Roh- und Verkaufswaren hinnehmen und reagierte mit deutlichen Preissteigerungen bei den Mieten und in der Gastronomie. Insbesondere in der Hochschulgastronomie war dies für die Attraktivität des Angebotes nicht förderlich.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hatte auf das Geschäftsjahr 2023 Einfluss und wird auch auf das Geschäftsjahr 2024 weiterhin Einfluss haben. So erwartet das Studierendenwerk erneut hohe Steigerungsraten bei den Bau- und Energiepreisen, Food-Produkten und Personalkosten. Dies könnte weitere Einschränkungen in der Produktvielfalt auslösen oder weitere Anhebungen der Abgabepreise und des Sozialbeitrags nach sich ziehen.

Die Landesregierung hat die Studierendenwerke finanziell bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt. Es erfolgten finanzielle Hilfen bei Energiekosten und gestiegenen Waren- und Rohstoffkosten sowie für Beratungsangebote. Noch sind diese Hilfen in ihrer Höhe, Verwendbarkeit und Wirkung für das Kölner Studierendenwerk nicht abschließend abgerechnet.

Einen besonderen Effekt hat die veränderte volkswirtschaftliche Situation auf die Kapitallage des Kölner Studierendenwerk. In den laufenden Bauvorhaben (Wohnheim Am Sportpark Müngersdorf und Servicehaus) sind die Baukosten eruptiv gestiegen und erzwingen einen deutlich höheren Eigenkapitaleinsatz. Negative Auswirkungen auf zukünftige Bauvorhaben des Kölner Studierendenwerk sind aktuell nicht auszuschließen.

Köln, den 19. April 2024

Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer

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