Anhang

für das Geschäftsjahr 2023 des Kölner Studierendenwerks

A. Allgemeine Angaben

Das Kölner Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und firmiert als „Kölner Studierendenwerk AöR“ mit Sitz in Köln.

Für den Jahresabschluss gelten nach § 14 Abs. 3 der Satzung des Studierendenwerks die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften entsprechend.

Die zum Jahresabschluss 2023 aufgestellte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen im Gliederungsschema den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Bei der Gliederung und Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist § 265 Abs. 6 HGB angewandt worden. Wegen des besonderen Charakters des Studierendenwerks wurde folgender Posten in der Bilanz ergänzt bzw. umbenannt – Passiva: B. Sonderposten aus Zuwendungen sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten – 2. Sozialbeiträge, 3. Erträge aus Zuschüssen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten und das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen besteht überwiegend aus Grundstücken und Gebäuden. Die Gebäude werden im Wesentlichen über einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 20 Jahren. In 2023 zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe abgeschrieben.

In den Finanzanlagen ist die Beteiligung mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Wertpapiere und sonstigen Ausleihungen sind mit ihren Nennbeträgen bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Kurswerten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen sind in erforderlichem Umfang gebildet worden.

Die liquiden Mittel sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt.

Der Sonderposten für verwendete Zuschüsse wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Die Pensionsrückstellungen bestehen für Witwenrenten.

Die in Vorjahren gebildeten Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. für Großreparaturen von TEUR 10.641 (Vorjahr: TEUR 11.783) für die Instandhaltungskosten der Wohnheime und der gastronomischen Einrichtungen werden unter Bezugnahme auf das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten und bei Durchführung der im Wirtschaftsplan berücksichtigten Maßnahmen verbraucht.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens vorgenommen. Zudem wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.

Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,79 %). Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2 % unterstellt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf EUR 294. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB – bei Kapitalgesellschaften – einer Ausschüttungssperre.

Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach IDW RS HFA 3 gebildet. Die Rückstellungsberechnungen erfolgten auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,03 % (Vorjahr: 0,52 %). Dabei ergab sich der Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zu den Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit Stand Dezember 2023 auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren.

Ein künftiger Anstieg der einkommensabhängigen Leistungen aufgrund allgemeiner Gehaltsdynamik wurde in der Bewertung mit einem Trendansatz von 2 % p.a., der sich sowohl auf einen Erfüllungsrückstand als auch auf die künftigen Aufstockungsbeträge und die gehaltsabhängigen Abfindungszahlungen bei Ende der Altersteilzeit bezieht, berücksichtigt.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei den Rheinischen Versorgungskassen, Köln (RVK). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die RVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Rheinischen Versorgungskassen ist es, Arbeitnehmern der beteiligten Einrichtungen/Unternehmen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Umlage ist in Höhe von 4,25 % (Umlage) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich 3,5 % (Sanierungsgeld) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in Höhe von TEUR 1.438 zu zahlen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a) Angaben zur Bilanz 

Die Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten ist im Anlagegitter dargestellt, das integraler Bestandteil des Anhangs ist.

Die Beteiligung von TEUR 1.534 besteht an der Studentenwohnungen Sudermanplatz GbR, Köln. Gesellschafter der in 1995 gegründeten GbR sind das Kölner Studierendenwerk und die Harald und Hilde Neven DuMont-Stiftung bürgerlichen Rechts. Am gesamten Vermögen der GbR sind die beiden Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt. Das Eigenkapital der GbR umfasst TEUR 2.516 (Vorjahr: TEUR 2.478). Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 38 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 128) erzielt. Die in den letzten Jahren notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes haben zu einer deutlichen Ertrags- und Liquiditätsbelastung der GbR geführt, die erwartete wirtschaftliche Erholung wird sich erst im Laufe der nächsten Jahre auswirken. Die im Jahr 2015 vorgenommene Abschreibung in Höhe von EUR 1 Mio. auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wird daher beibehalten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 519 (Vorjahr TEUR 201). Forderungen mit einer Laufzeit > 1 Jahr liegen nicht vor.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 28 (Vorjahr TEUR 26), die Laufzeit dieser Forderungen ist < 1 Jahr. Die Forderungen betreffen Lieferungen und Leistungen.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.284 (Vorjahr: TEUR 1.197) werden im Wesentlichen die Forderungen aus der Instandhaltungsrücklage Uni-Center TEUR 819 (Vorjahr: TEUR 819), geleistete Kautionen von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 33), abgegrenzte Zinsen von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 39) sowie an bedürftige Studierende vergebene Hilfsfond- und Studentendarlehen von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 38) ausgewiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 33) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Hierbei handelt es sich um geleistete Mietkautionen. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.738 (Vorjahr: TEUR 3.740) entfallen auf:

Die Rückstellung der Prozesskosten in Höhe von TEUR 1.566 resultieren aus einem Rechtsstreit wegen der Erhöhung der Sozialbeiträge.

 

Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich zusammen aus:

Die Restschuld aus hypothekengesicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt TEUR 6.754.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 3.651 (Vorjahr: TEUR 3.516) enthalten im Wesentlichen mit TEUR 3.624 (Vorjahr: TEUR 3.507) von Studierenden vorausbezahlte Sozialbeiträge.

b) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen auf die Bereiche:

Die Erträge aus Zuschüssen in Höhe von insgesamt TEUR 10.391 (Vorjahr: TEUR 10.324) enthalten unter anderem mit TEUR 5.482 (Vorjahr: TEUR 5.660) den vom MKW für das Haushaltsjahr 2023 gewährten Festbetrag, einem Zuschuss für die ansteigenden Preise im Wareneinkauf in Höhe von TEUR 1.276, und einen Zuschuss für die Digitalisierung der Studentenwohnheime in Höhe von TEUR 131. Weitere Zuschüsse sind dem KSTW für Energiemehrkosten in Höhe von TEUR 154 und für die psychosoziale Beratung in Höhe von TEUR 228 gewährt worden. Zuschüsse, die in 2023 nicht verbraucht wurden, sind zurückzuzahlen. In 2024 werden voraussichtlich keine weiteren Zuschüsse gewährt werden.

  • In den sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 1.329 (Vorjahr: TEUR 925) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 435 (Vorjahr: TEUR 98) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen mit 4 TEUR (Vorjahr: TEUR 14) enthalten. An periodenfremden Erträgen wurden in 2023 Energiekosten in Höhe von TEUR 267 und Kartenguthaben in Höhe von TEUR 225 vereinnahmt.

Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen und Zuschüsse betragen TEUR 1.078 (Vorjahr: TEUR 1.091).

Die Sozialbeiträge sind von TEUR 13.387 um TEUR 2.192 auf TEUR 15.579 gestiegen. Dies resultiert in erster Linie aus der Erhöhung des Sozialbeitrages, welcher im WS 22/23 und im SS 2023 um jeweils EUR 10 auf insgesamt EUR 100,00 angehoben wurde.

Personalbestand

Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) betrug:

Materialaufwand

Der Materialaufwand ist um TEUR 2.685 von TEUR 14.137 auf TEUR 16.822 gestiegen. Der erhöhte Aufwand resultiert überwiegend aus erhöhtem Wareneinsatz im Bereich der Hochschulgastronomie und gestiegenen Preisen.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.752 (Vorjahr: TEUR 4.809) enthalten u.a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR 1.217 (Vorjahr: TEUR 1.064), Raumkosten mit TEUR 656 (Vorjahr: TEUR 773), sonstige Personalkosten mit TEUR 487 (Vorjahr: TEUR 490), Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 1.826 (Vorjahr: TEUR 131), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 44) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 1). Des Weiteren sind Kosten für Mediendienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit TEUR 114 (Vorjahr: TEUR 215) und Kosten des Zahlungsverkehrs TEUR 215 (Vorjahr: TEUR 164) entstanden.

An periodenfremden Aufwendungen sind in 2023 insgesamt TEUR 270 angefallen. Diese betreffen im wesentlichen Energiekosten mit 238 TEUR und Betriebskosten-Abrechnung aus den Jahre 2022 mit TEUR 27.

 

Finanzergebnis

Im Finanzergebnis sind Zinsen aus der Eigenkapitalverzinsung der GBR in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 27) enthalten, die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Wertpapiere beliefen sich auf TEUR 260 (Vorjahr: TEUR 800). Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen betrugen TEUR 478 (Vorjahr: TEUR 293).

 

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.510 in die Rücklage gem. § 11 StWG NRW einzustellen.

 

Sonstige Angaben

 

Treuhandvermögen/Treuhandverbindlichkeiten

Als Treuhandvermögen werden mit TEUR 1.605 (Vorjahr: TEUR 1.678) treuhänderisch verwaltete Rückforderungen aus dem BAföG-Bereich ausgewiesen, die nach Eingang an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen sind und deshalb in gleicher Höhe als Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen werden.

 

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus vergebenen Bauaufträgen von TEUR 17.221 (Vorjahr: TEUR 12.482) und aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 2.273 (Vorjahr: TEUR 2.447).

 

Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen

Die vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen (PCGK) wurde zuletzt am 31. Mai 2023 abgegeben und ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.kstw.de) zugänglich gemacht worden.

D. Organe des Studierendenwerks

Verwaltungsrat

Die Studierenden von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 1. StWG NRW

  • Frau Leona Schmitz
    (Vorsitzende des Verwaltungsrats bis zum 20.04.2023)
    Universität zu Köln
  • Frau Antonia Landgraf
    Deutsche Sporthochschule
  • Herr Luca Beckmann-Metzner ab 20.04.2023
    Deutsche Sporthochschule
  • Frau Hannah Schulze Zurmussen
    Universität zu Köln
  • Frau Ella Nele Bent ab 20.04.2023
    Universität zu Köln
  • Herr Julian Gosmann
    (Vorsitzender des Verwaltungsrats ab dem 20.04.2023) Technische Hochschule Köln

 

Ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 2. StWG NRW

  • Frau Ltd. Reg.-Direktorin Ina Gabriel bis 20.04.2023
    (Stellvertreterin des Kanzlers)
    Universität zu Köln
  • Herr Karsten Gerlof ab 20.04.2023
    (Kanzler)
    Universität zu Köln

 

Zwei Bedienstete des Studierendenwerks
(§ 4 (1) 3. StWG NRW)

  • Herr Erdinc Arslan bis zum 20.04.2023
    (Personalratsvorsitzender)
  • Agata Dudacy
    (stellv. Personalratsvorsitzende)
  • Herr Yannick Thomas ab 20.04.2023
    (Sachbearbeiter Bereich Finanzen)

 

Eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet § 4 (1) 4. StWG NRW

  • Herr Christoph Ripp
    (Stellvertretender Vorsitzender) 

 

Ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 5. StWG NRW

  • Frau Prof. Dr. Sylvia Heuchemer
    Technische Hochschule Köln

 

Die konstituierende Sitzung für das neu gewählte Gremium fand am 20. April 2023 statt. 

Für die Tätigkeiten des Verwaltungsrates fielen im Geschäftsjahr Aufwandsentschädigungen von TEUR 6 (Vorjahr: EUR 5) an.

Hiervon entfielen auf:

Erdinc Arslan – 60 EUR

Luca Beckmann-MetznerEUR – 540

Lars Pieper – 60 EUR

Agata Dudacy – 540 EUR

Ina Gabriel – 60 EUR

Prof. Dr. Sylvia Heuchemer – 480 EUR

Christoph Ripp – 600 EUR

Ella Nele Bent – 540 EUR

Julian Gosmann – 1.900 EUR

Hanna Schulze Zurmussen – 420 EUR

Yannick Thomas – 480 EUR

Leona Schmitz – 420 EUR

 

Geschäftsführung

  • Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A., Geschäftsführer 
  • Frank Leppi, stellvertretender Geschäftsführer und Abteilungsleiter Interner Service bis 31.10.2023
  • Dr. Simon Drechsler, stellvertretender Geschäftsführer und Abteilungsleiter Interner Service seit 01.03.2023

Die Bezüge des Geschäftsführers für das Jahr 2023 belaufen sich auf TEUR 157, die Bezüge des stellvertretenden Geschäftsführers für das Jahr 2023 auf TEUR 93 und die Bezüge des passiven stellvertretenden Geschäftsführers für das Jahr 2023 belaufen sich für das Jahr 2023 auf TEUR 24.

 

Gesamtbezüge der früheren Geschäftsführer und ihrer Hinterbliebenen

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 147) wurden für frühere Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen gebildet. Im Geschäftsjahr wurden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 48) an Hinterbliebene von früheren Geschäftsführern ausbezahlt.

 

Abschlussprüferhonorar

Für das Geschäftsjahr 2023 wird vom Abschlussprüfer für die Abschlussprüfungsleistung ein Gesamthonorar von TEUR 30 netto bzw. TEUR 35 brutto erwartet. Rechnungen und Zahlungen hierfür werden erst in 2024 anfallen, bzw. ein Abschlag von TEUR 5 wurde bereits in 2023 beglichen.

 

Nachtragsbericht

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat weiterhin Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland. Auch nach Abschluss des Geschäftsjahres hat die weiterhin bestehende unsichere wirtschaftliche Situation Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Nähere Angaben hierzu enthält der Lagebericht.

Köln, den 19. April 2024

Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer

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Kompletter Finanzbericht – 35 Seiten, PDF (941 KB)