Anhang

für das Geschäftsjahr 2020 des Kölner Studierendenwerks

A. Allgemeine Angaben

Das Kölner Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und firmiert als „Kölner Studierendenwerk AöR“ mit Sitz in Köln.

Für den Jahresabschluss gelten nach § 14 Abs. 3 der Satzung des Studierendenwerks die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften entsprechend.

Die zum Jahresabschluss 2020 aufgestellte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen im Gliederungsschema den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Bei der Gliederung und Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist § 265 Abs. 6 HGB angewandt worden. Wegen des besonderen Charakters des Studierendenwerkes wurde folgender Posten in der Bilanz ergänzt bzw. umbenannt

– Passiva: B. Sonderposten aus Zuwendungen, sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten – 2. Sozialbeiträge, 3. Erträge aus Zuschüssen, 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten und das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen besteht überwiegend aus Grundstücken und Gebäuden. Die Gebäude werden im Wesentlichen über einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 20 Jahren. In 2020 zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe abgeschrieben.

In den Finanzanlagen ist die Beteiligung mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Wertpapiere und sonstigen Ausleihungen sind mit ihren Nennbeträgen bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Kurswerten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen sind in erforderlichem Umfang gebildet worden.

Die liquiden Mittel sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt.

Der Sonderposten für verwendete Zuschüsse wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Die Pensionsrückstellungen bestehen für Witwenrenten.

Die in Vorjahren gebildeten Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. für Großreparaturen von TEUR 13.169 (Vorjahr: TEUR 14.076) für die Instandhaltungskosten der Wohnheime und der gastronomischen Einrichtungen werden unter Bezugnahme auf das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz EGHGB beibehalten und bei Durchführung der im Wirtschaftsplan berücksichtigten Maßnahmen verbraucht.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens vorgenommen. Zudem wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.

Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2020 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,3 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2 % unterstellt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf TEUR 3. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB – bei Kapitalgesellschaften – einer Ausschüttungssperre.

Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach IDW RS HFA 3 gebildet. Die Rückstellungsberechnungen erfolgten auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 0,47 %. Dabei ergab sich der Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zu den Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit Stand Dezember 2020 auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren.

Ein künftiger Anstieg der einkommensabhängigen Leistungen aufgrund allgemeiner Gehaltsdynamik wurde in der Bewertung mit einem Trendansatz von 2 % p. a., der sich sowohl auf einen Erfüllungsrückstand als auch auf die künftigen Aufstockungsbeträge und die gehaltsabhängigen Abfindungszahlungen bei Ende der Altersteilzeit bezieht, berücksichtigt.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei den Rheinischen Versorgungskassen, Köln (RVK). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die RVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Rheinischen Versorgungskassen ist es, Arbeitnehmern der beteiligten Einrichtungen/Unternehmen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Umlage ist in Höhe von 4,25 % (Umlage) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich 3,5 % (Sanierungsgeld) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in Höhe von TEUR 16.073 zu zahlen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a) Angaben zur Bilanz 

Die Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten ist im Anlagegitter dargestellt, das integraler Bestandteil des Anhangs ist. 

Die Beteiligung von TEUR 1.534 besteht an der Studentenwohnungen Sudermanplatz GbR, Köln. Gesellschafter der in 1995 gegründeten GbR sind das Kölner Studierendenwerk und die Harald und Hilde Neven DuMont Stiftung bürgerlichen Rechts. Am gesamten Vermögen der GbR sind die beiden Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt. Das Eigenkapital der GbR umfasst TEUR 2.328 (Vorjahr: TEUR 2.275). Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 53 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 33) erzielt. Die in den letzten Jahren notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes haben zu einer deutlichen Ertrags- und Liquiditätsbelastung der GbR geführt, die erwartete wirtschaftliche Erholung wird sich erst im Laufe der nächsten Jahre auswirken. Die im Jahr 2015 vorgenommene Abschreibung in Höhe von EUR 1 Mio. auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wird daher beibehalten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 186 (Vorjahr 248 TEUR). Forderungen mit einer Laufzeit > 1 Jahr liegen nicht vor. 

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 37 (Vorjahr TEUR 39), die Laufzeit dieser Forderungen ist < 1 Jahr. Die Forderungen betreffen Lieferungen und Leistungen. 

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.702 (Vorjahr: TEUR 675) werden im Wesentlichen die Forderungen aus Kurzarbeitergeld TEUR 1.057 (Vorjahr: TEUR 0), die Forderungen Instandhaltungsrücklage Uni-Center TEUR 411 (Vorjahr: TEUR 294), geleistete Kautionen von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 57), abgegrenzte Zinsen von TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 49) sowie an bedürftige Studierende vergebene Hilfsfondsdarlehen von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 12)   ausgewiesen. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 57) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Hierbei handelt es sich um geleistete Mietkautionen. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.868 (Vorjahr: TEUR 3.372) entfallen auf:

Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich zusammen aus:

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit TEUR 5.146 durch Hypotheken gesichert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 3.325 (Vorjahr: TEUR 3.068) enthalten im Wesentlichen mit TEUR 3.313 (Vorjahr: TEUR 3.060) von Studierenden vorausbezahlte Sozialbeiträge.

b) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen auf die Bereiche:

Die Erträge aus Zuschüssen von TEUR 9.410 (Vorjahr: TEUR 9.437) enthalten mit TEUR 5.074 (Vorjahr: TEUR 5.104) den vom MKW für das Haushaltsjahr 2020 gewährten Festbetrag.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 2.094 (Vorjahr: TEUR 2.698) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 179 (Vorjahr: TEUR 208) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen mit TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten. Weiterhin ist hier der Ertrag aus der Betriebsschließungsversicherung der HDI in Höhe von TEUR 1.121 enthalten. An periodenfremden Erträgen wurden in 2020 Erstattungen aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 12, Energiekosten in Höhe von TEUR 66, Mietnachzahlungen der Universität zu Köln mit TEUR 12 und Kartenguthaben in Höhe von TEUR 93 vereinnahmt. Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen und Zuschüsse betragen TEUR 1.361 (Vorjahr: TEUR 1.290).

Personalbestand

Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) betrug

Materialaufwand

Aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Betriebsschließungen geht der Materialaufwand, hier insbesondere der Wareneinsatz in der Hochschulgastronomie, deutlich zurück und beträgt im Wirtschaftsjahr 2020 nur noch TEUR 10.430 (Vorjahr: TEUR 16.977).

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.213 (Vorjahr: TEUR 4.680) enthalten  u. a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR 861 (Vorjahr: TEUR 1.278),  Raumkosten  mit TEUR 838 (Vorjahr: TEUR 791), sonstige Personalkosten mit TEUR 392 (Vorjahr: TEUR 436), Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 156 (Vorjahr: TEUR 125), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR 76 (Vorjahr: TEUR 12) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 237). Des Weiteren sind Kosten für Mediendienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 105) und Kosten des Zahlungsverkehrs TEUR 102 (Vorjahr: TEUR 180) entstanden. An periodenfremden Aufwendungen sind in 2020 insgesamt TEUR 58 angefallen. Diese betreffen im Wesentlichen Energiekosten mit TEUR 33 und die vertragliche Vergütung für die Arbeitsvermittlung der TH Köln in den Jahren 2018 und 2019 mit TEUR 21.

 

Finanzergebnis

Im Finanzergebnis sind Zinsen aus der Eigenkapitalverzinsung der GBR in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25) enthalten, die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Wertpapiere beliefen sich auf TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 80). Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen betrugen TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 690).

 

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.691 in die Rücklage gem. § 11 StWG NRW einzustellen.

 

Sonstige Angaben

 

Treuhandvermögen/Treuhandverbindlichkeiten

Als Treuhandvermögen werden mit TEUR 1.741 (Vorjahr: TEUR 1.810) treuhänderisch verwaltete Rückforderungen aus dem BAföG-Bereich ausgewiesen, die nach Eingang an das Land Nordrhein- Westfalen abzuführen sind und deshalb in gleicher Höhe als Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen werden.

 

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus vergebenen Bauaufträgen von TEUR 5.658 (Vorjahr: TEUR 1.938) und aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 2.929 (Vorjahr: TEUR 3.388).

 

Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen

Die vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen (PCGK) wurde zuletzt am 19. Mai 2020 abgegeben und ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.kstw.de) zugänglich gemacht worden.

D. Organe des Studierendenwerks

Verwaltungsrat

Vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 1. StWG NRW

  • Frau Leona Schmitz
    (Vorsitzende des Verwaltungsrats)
    Universität zu Köln
  • Frau Anne Schnell bis 31.03.2021
    Deutsche Sporthochschule
  • Herr Lars Pieper ab 01.04.2021
    Deutsche Sporthochschule
  • Frau Anna-Lena Puttkamer bis 31.03.2021
    Universität zu Köln
  • Frau Isabell Loell ab 01.04.2021
    Universität zu Köln
  • Herr Felix Rohrbach bis 31.03.2021
    Technische Hochschule Köln
  • Herr Julian Gosmann ab 01.04.2021
    Technische Hochschule Köln

 

Ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 2. StWG NRW

  • Frau Ltd. Reg.-Direktorin Ina Gabriel
    (Stellvertreterin des Kanzlers)
    Universität zu Köln

 

Zwei Bedienstete des Studierendenwerks
(§ 4 (1) 3. StWG NRW)

  • Herr Erdinç Arslan
    (Personalratsvorsitzender)
  • Frau Kerstin Alsdorf
    (Gleichstellungsbeauftragte)

 

Eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet § 4 (1) 4. StWG NRW

  • Herr Christoph Ripp
    (Stellvertretender Vorsitzender) 

 

Ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 5. StWG NRW

  • Frau Prof. Sylvia Heuchemer
    Technische Hochschule Köln

 

Für die Tätigkeiten des Verwaltungsrates fielen im Geschäftsjahr Aufwandsentschädigungen von TEUR 5 (Vorjahr: EUR 5) an.

Hiervon entfielen auf:

Erdinç Arslan 480 €

Ina Gabriel   480 €

Prof. Dr. Sylvia Heuchemer 360 €

Christoph Ripp 480 €

Kerstin Alsdorf 480 €

Anne Schnell 420 €

Anna-Lena Puttkamer 480 €

Felix Rohrbach 480 €

Leona Schmitz 1.800 €

 

Geschäftsführer 

  • Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A., Geschäftsführer 
  • Frank Leppi, stellvertretender Geschäftsführer und
    Abteilungsleiter Interner Service

Die Bezüge des Geschäftsführers für das Jahr 2020 belaufen sich auf TEUR 115, die Bezüge des stellvertretenden Geschäftsführers für das Jahr 2020 belaufen sich auf TEUR 88.

 

Gesamtbezüge der früheren Geschäftsführer und ihrer Hinterbliebenen

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 166 (Vorjahr: TEUR 173) wurden für frühere Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen gebildet. Im Geschäftsjahr wurden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 48) an Hinterbliebene von früheren Geschäftsführern ausbezahlt.

 

Abschlussprüferhonorar

Für das Geschäftsjahr 2020 wird vom Abschlussprüfer für die Abschlussprüfungsleistung ein Gesamthonorar von TEUR 21 netto bzw. TEUR 25 brutto erwartet. Rechnungen und Zahlungen hierfür werden erst in 2021 anfallen.  

 

Nachtragsbericht

Die andauernde Covid-19 Pandemie hat auch nach Abschluss des Geschäftsjahres wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Nähere Angaben hierzu enthält der Lagebericht.

Köln, den 07. Mai 2021

Dipl.–Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer

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Kompletter Finanzbericht – 35 Seiten, PDF (1,5 MB)