Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2019 des Kölner Studierendenwerks

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Das Kölner Studierendenwerk erbringt auf der Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (StWG) in der Bekanntmachung der Fassung vom 1. Oktober 2014 sowie auf der Grundlage seiner Satzung vom 16. April 2015 für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs Dienstleistungen auf sozialem und sozialwirtschaftlichem Gebiet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die bundesweit 57 Studierendenwerke vollziehen seit einigen Jahren parallel zu den folgenreichen Änderungsprozessen in der Hochschullandschaft einen Wandel, der ihre Leistungsangebote erweitert und differenzierter werden lässt. Die Reformen im Bereich der Hochschulen führen zu geänderten Bedarfen der Studierenden und Anforderungen der Hochschulen gegenüber den Studierendenwerken. Dadurch werden die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Beteiligten neu bestimmt. Die infrastrukturellen Aufgaben der Studierendenwerke werden aktuell modifiziert und teilweise auch neu definiert. In der Folge entstehen für die Studierendenwerke zusätzliche Verantwortlichkeiten innerhalb und außerhalb ihrer angestammten Aufgaben (zeitlich und örtlich differenzierte gastronomische Angebote, flexible und innovative Wohnraumvermittlung, Ausbau der Beratungs-, Betreuungs- und kulturellen Angebote).

Die Dienstleistungsansprüche gegenüber Studierendenwerken resultieren u. a. aus den Ziel- und Strategiefestlegungen der Hochschulen, die ihrerseits aus politischen Steuerungsvorgaben und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen erwachsen. Sich als Hochschule hervorzuheben bedeutet, auch die Rahmenbedingungen eines Studiums in entsprechender Standortgüte vorzuhalten. Die bedarfsgerechte Unterbringung von Studierenden in Wohnheimen, in günstigen, d. h. möglichst hochschulnahen Lagen, spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Gleichermaßen müssen die gastronomischen Versorgungseinrichtungen des Studierendenwerks qualitativ und kapazitativ den Herausforderungen der nächsten Jahre genügen. Dabei geht es nicht nur um ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und deren Berücksichtigung in den Angeboten, sondern auch um die Schaffung zügiger, personaleffektiver Abwicklungsvoraussetzungen an den Speiseausgaben und Kassen, die mit dem Takt der Lehrveranstaltungen bzw. den Pausenzeiten synchronisiert sind. Auch die Bewältigung des Kinderbetreuungsbedarfs von Studierenden stellt die Studierendenwerke vor besondere Herausforderungen. Der beständig hohen Nachfrage stehen manifeste Personalrekrutierungsprobleme im Fachkräftebereich entgegen, die eine bedarfsgerechte Kapazitätsausweitung für studierende Eltern, erheblich erschweren. Hinzu kommt ein Mangel an geeigneten hochschulnahen Raumkapazitäten.

Internationalisierung von Lehre und Forschung ist bei fast allen Kölner Hochschulen ein zentrales Element der strategischen Ausrichtung. Daraus erwachsen auch neue Herausforderungen für das Kölner Studierendenwerk, dem der Gesetzgeber die Förderung kultureller Interessen der Studierenden aufgetragen hat. Der interkulturelle Austausch zwischen Studierenden vollzieht sich sowohl im gemeinsamen Studium, aber auch im Wohnumfeld und bei Freizeitaktivitäten. Beide letztgenannten Sphären werden und sollen vom Kölner Studierendenwerk aktiv mitgestaltet werden.

Nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Studierendenwerke haben rechtzeitig damit begonnen, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diesen Sachverhalten Rechnung zu tragen. Erhalt von bestehendem Wohnraum, zusätzliche Wohnraumangebote, Erweiterung und Verbesserung der hochschulgastronomischen Strukturen, Stärkung der Informationsangebote zur Studienfinanzierung, Pflege der eingeführten interkulturellen Angebote sowie eine Weiterentwicklung der psychologischen und sozialen Beratung bleiben deshalb auch für das Kölner Studierendenwerk eine Zielsetzung. Ob diese Herausforderung befriedigend bewältigt werden kann, hängt allerdings auch von finanziellen Mitteln für die soziale Infrastruktur des Hochschulraums ab. Dazu leisten die Studierendenwerke aktuell einen erheblichen Beitrag. Hinreichend wird dieser Beitrag jedoch nur mit staatlicher Unterstützung sein können.

2. Geschäftsverlauf

Das Jahresergebnis 2019 des Kölner Studierendenwerks weist einen Überschuss von TEUR 4.451 aus und ist damit gegenüber dem Vorjahr (Jahresüberschuss: TEUR 3.492) um TEUR 959 gestiegen. Danach setzt sich das weiterhin positive Jahresergebnis im Berichtsjahr nach Verrechnung der Erträge aus Zuschüssen in Höhe von TEUR 9.437 (Vorjahr: TEUR 9.425) aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe TEUR 3.918 (Vorjahr: TEUR 3.953) und einem positiven Finanzergebnis in Höhe von TEUR 533 (Vorjahr: TEUR -461) zusammen.

Die Umsatzerlöse in der Vermietung und in der Hochschulgastronomie entwickelten sich wie folgt und sind für 2020 wie nachstehend geplant:

* Annahme: Verschiebung des Studienbeginns auf den 20.04.2020/ Schrittweise Wiedereröffnung der Mensen ab Mai 2020

** MKW: Ministerium für Kultur und Wissenschaft

2.1 Ertragslage

Die Mieterlöse für studentischen Wohnraum 2019 betragen TEUR 14.941 (Vorjahr: TEUR 15.002; -0,4 %). Trotz einer Mietpreisanhebung von 1,5 % verringerten sich die Mietererlöse leicht um TEUR 61. Grund hierfür war eine geringere Anzahl vermietbarer Wohnheimplätze.

Der Mittelwert der zur Verfügung stehenden Zimmer in 2019 (ohne Sudermanplatz GbR) betrug 4.797 Zimmer (Vorjahr: 4.873 Zimmer). Differenzen ergeben sich durch die Entmietung von Wohnraum aufgrund von Sanierungen in der Remigiusstraße ab Juli 2018, im Uni-Center ab Mai 2018 und dem dauerhaften Wegfall von Wohnungen in der Luxemburger Straße 118 ab August 2018 bis zum Verkauf an die Universität zu Köln im Dezember 2019. Die Sanierung der Remigiusstraße wurde im September 2019 abgeschlossen. Ab Oktober erfolgte die Wiedervermietung der Wohnheimplätze.

Es ergibt sich (bezogen auf die tatsächlich vermieteten Zimmer) ein durchschnittlicher monatlicher Gesamtmietpreis inklusive Internetanschluss von EUR 260,69 (Vorjahr: EUR 258,53;
+ 0,8 %). Die Kosten für den Internetanschluss werden mit der Miete eingezogen und in gleicher Höhe an den Provider weitergeleitet. Ohne die Internetkosten betrug die Durchschnittsmiete 253,70 EUR/Monat (Vorjahr: 251,45 EUR/Monat; + 0,9 %). Die Differenz erklärt sich aus dem Wegfall von Wohnheimplätzen und einer Mietanpassung von 1,5 % p.a..

Es gibt insgesamt 315 (Vorjahr: 325) vermietbare Parkplätze (Tiefgaragen/Stellplätze) des KStW. Die Auslastung der Garagenplätze beträgt 69 % (Vorjahr: 64 %).

Die Mieterlöse aus der Vermietung von Garagen und Stellplätzen betragen TEUR 93,4 (Vorjahr: TEUR 82,3). Es entfallen TEUR 11, d. h. 12 % der Erlöse auf die Bewohner der Wohnheime (Vorjahr: TEUR 8,2, d. h. 10,0 %).

Die Umsätze in den gastronomischen Betrieben sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 317 (= 2,4 %) auf TEUR 12.928 gesunken (Vorjahr: TEUR 13.245). Dies ist insbesondere auf den Umsatzrückgang in den Sommermonaten zurückzuführen. Im weiteren Verlauf des Jahres konnte dieser Umsatzrückgang nicht kompensiert werden. Weiterhin führten Umbaumaßnahmen in den Mensen der Sporthochschule Müngersdorf und in der Mensa Südstadt zu einem Umsatzrückgang.

Der durchschnittliche Rohstoffanteil der Mensaessen beträgt wie im Vorjahr 64 %.

Die Wareneinsatzquote bezogen auf den Gastronomieumsatz beträgt 59,0 % (Vorjahr: 59,4 %).

Die Sozialbeiträge haben sich leicht um TEUR 185 auf TEUR 12.750 erhöht.

Die Aufwendungen aus bezogenen Leistungen haben sich um TEUR 289 auf TEUR 9.355 (Vorjahr: TEUR 9.066) erhöht. Ursächlich waren insbesondere höhere Reinigungskosten sowie höhere Betriebskosten aus dem Mietvertrag mit der Universität Köln.

Der Personalaufwand im Gesamtunternehmen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.016 auf TEUR 23.671. Der Anstieg resultiert überwiegend aus der Tariferhöhung von
3,0 % und einem geringfügig höheren durchschnittlichen Personalbestand von 642 Mitarbeitern (Vorjahr: 638).

Zum 31.12.2019 beschäftigte das Kölner Studierendenwerk 635 (Vorjahr: 635) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer), davon waren 310 (Vorjahr: 310) Teilzeitbeschäftigte.

Im Berichtsjahr sind die Abschreibungen auf immaterielle Anlagen und Sachanlagen um insgesamt TEUR 320 auf TEUR 5.435 (Vorjahr: 5.115) gestiegen. Der Anstieg resultiert überwiegend aus der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 554 TEUR (Vorjahr: TEUR 283). Der Sonderposten für Zuschüsse wurde in Höhe von TEUR 1.290 in 2019 aufgelöst.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.680 (Vorjahr: TEUR 4.831) enthalten u. a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR 1.278 (Vorjahr: TEUR 1.128), Raumkosten mit TEUR 791 (Vorjahr: TEUR 920), sonstige Personalkosten mit TEUR 436 (Vorjahr: TEUR 504), Rechts, -Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 333), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 7) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 237  (Vorjahr: TEUR 17).

Die Verbesserung des Finanzergebnisses von TEUR -462 auf TEUR 533 resultiert aus deutlich gestiegenen Wertpapiererträgen TEUR 564 (Vorjahr: TEUR 188) und deutlich gesunkenen Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere um TEUR 538 auf TEUR 80.

2.2 Vermögenslage

Das gesamte Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.638 auf TEUR 127.342 erhöht. Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 4.462 auf TEUR 102.287 gestiegen (Vorjahr TEUR 97.825). Wesentliche Investitionen entfallen auf Herstellungskosten für die Sanierungen des Uni-Centers, Köln, (TEUR 3.530), die Neubaumaßnahme des Servicehauses (TEUR 365), die Sanierung der Warmwasserversorgung der Sporthochschule (TEUR 394) sowie Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 232). Den Zugängen bei den Sachanlagen von TEUR 10.933 stehen Buchwertabgänge von TEUR 1.087 und Abschreibungen von TEUR 5.384 gegenüber.

Die Finanzanlagen verringerten sich insgesamt um TEUR 2.952 auf TEUR 24.826 (Vorjahr: TEUR 27.778). Die Verringerung resultiert aus dem Abgang fälliger Schuldscheindarlehen (TEUR 8.700) sowie aus einer Reduzierung der Einlage in die Vermögensverwaltung bei der Sparkasse KölnBonn (TEUR 2.500). Gegenläufig wirkten sich Investitionen von insgesamt TEUR 8.101 in Anleihen (TEUR 4.842) und Fonds (TEUR 3.259) aus.

Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss von TEUR 4.451 auf TEUR 78.196. Gemeinsam mit den Sonderposten für Zuschüsse in Höhe von TEUR 22.394 wurden damit 98,3 % des Sachanlagevermögens finanziert. Die Eigenkapitalausstattung einschließlich Sonderposten beträgt im Verhältnis zur Bilanzsumme 73,8 %.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen die langfristige Finanzierung der Grundstücke mit Wohnbauten und haben sich durch planmäßige Tilgungen (TEUR 577) von TEUR 9.606 auf TEUR 9.029 verringert.

2.3 Finanzlage

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich deutlich um TEUR 790 auf TEUR 8.184.

Ausgehend von einem erhöhten Jahresergebnis TEUR 4.451 (Vorjahr: TEUR 3.492) ist dies maßgeblich begründet durch gestiegene Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von TEUR 1.087. Gegenläufig wirkten sich verringerte Abschreibungen (TEUR 524) aus und die in Abzug zu bringenden Zinserträge in Höhe von TEUR 613.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 439. Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagegenstände erhöhten sich deutlich auf TEUR 11.112 (Vorjahr: 4.647). Ebenso erhöhten sich die Investitionen in das Finanzanlagevermögen auf TEUR 8.101 (Vorjahr: TEUR 5.687). Den Investitionen standen Einnahmen bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 17) und bei den Finanzanlagen in Höhe von TEUR 11.278 (Vorjahr TEUR: 3.220) gegenüber.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 155 verringert. Ursächlich hierfür war insbesondere eine fehlende Darlehensaufnahme im Vergleich zum Vorjahr sowie fehlende Einzahlungen aus Zuschüssen.

Die Liquidität aus Kassen- und Bankguthaben ist gegenüber dem Vorjahr leicht um TEUR 286 auf TEUR 7.228 gestiegen.

Die Finanzlage des Kölner Studierendenwerks ist geordnet und trotz der aktuell herrschenden Corona-Pandemie mittelfristig gesichert. Das Kölner Studierendenwerk kann jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

2.4 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich über Plan entwickelt. Im Wesentlichen hat sich die Ertragslage durch die Realisation der stillen Reserven aus dem Grundstückstausch mit der Universität Köln erhöht. Die Einnahmen aus den Sozialbeiträgen haben sich erneut leicht erhöht. Der Anteil der Umsätze aus den Kernbereichen Hochschulgastronomie und Studentisches Wohnen am Gesamtertrag verringert sich hierdurch. Das Risiko der Abhängigkeit von der Entwicklung der Anzahl der Studierenden und der Zuschussgewährung durch Dritte ist hierdurch weiter gestiegen.

Das Bilanzvolumen hat sich aufgrund von Baumaßnahmen in einzelnen Wohnheimen sowie aktivierten Kosten für ein Neubauprojekt erhöht. Die Finanzlage ist im Berichtszeitraum insbesondere durch Fälligkeit von Schuldscheindarlehen und Zukäufen bei Wertpapieren gekennzeichnet.

3. Leistungsindikatoren

3.1 Bilanz-/Ertragskennzahlen

  • Statischer Verschuldungsgrad 11 %
    (Verbindlichkeiten/Bilanzsumme)
  • Dynamischer Verschuldungsgrad 183 %
    (Fremdkapital/Cash-Flow)
  • Eigenfinanzierungsquote 54 %
    (Umsatz Hochschulgastronomie + Studentisches
  • Wohnen/Gesamtumsatz)
  • Hochschulgastronomie Umsatz pro Transaktion 2,34 EUR
  • Hochschulgastronomie Umsatz pro Öffnungstag 52 TEUR
  • Hochschulgastronomie Wareneinsatzquote gesamt 54 %
    (Bezogene Waren/Umsatz Hochschulgastronomie)

3.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

  • Arbeitnehmerbelange
    Fluktuation 76 Eintritte/68 Austritte
    Stellenausschreibungen 57
    Fortbildungskosten pro Mitarbeiter 174 EUR
  • Kundenbelange
    Antragszahlen Studentische Förderung 14.664
    Wartezeit Sozialberatung bis 7 Tage 91,5 %
    Wartezeit psychologische Beratung sofort bis 21 Tage 40 %
    Auslastungsgrad Studentenzimmer 99,55 %
    Anzahl Mensaessen (Tsd.) 2.429
    Transaktionen insgesamt Mensen/Cafeterien (Tsd.) 5.189
  • Umweltbelange (Werte 2018)
    CO2-Emission 10.454,9 (t/a)
    Energieträger Strom 45 %
    Energieträger Wärme allgemein 21 %
    Energieträger Fernwärme 18 %
    Energieverbrauch Mensen 89,13 %
    Energieverbrauch Cafeterien/ Bistros 4,55 %
    Energieverbrauch Verwaltung 6,32 %

4. Prognosebericht mit Chancen und Risiken inklusive Risikoabschätzung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist eine dezidierte Aussage zum erwarteten Jahresergebnis 2020 aktuell nicht verlässlich möglich. Aufgrund täglich neuer Kenntnisstände passt das KStW seine Maßnahmen den Empfehlungen des hausinternen Krisenstabs und den behördlichen Vorgaben unverzüglich an.

Der ursprüngliche Beginn des Sommersemesters zum 01.04.2020 wurde auf den 20.04.2020 verschoben. Präsenzvorlesungen sollen zunächst durch digitale Vorlesungen ersetzt werden.

Sämtliche Gastronomiebetriebe wurden am 18.03.2020 geschlossen. Es wird mit einer schrittweisen Wiedereröffnung der Mensabetriebe ab Mai geplant.

Nach den Gewinnen der Vorjahre wird mit einem ausgeglichenen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 gerechnet, sofern die auferlegten behördlichen Maßnahmen bis Ende Juni 2020 gelten. Es wird mit einem negativen Ergebnis gerechnet, sollten die Maßnahmen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 andauern. Bislang wurde dem KStW durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Kostenhilfe zur Bewältigung der Folgen aus der Corona-Krise in Höhe von TEUR 677 gewährt.

Studentisches Wohnen

Ende März 2020 lag die Stornoquote für Mietverträge der Studentenwohnungen für das Sommersemester 2020 bei 36 Stornierungen, d. h. 14,1 % von insgesamt 255 neu geschlossenen Verträgen. In den folgenden Monaten wird mit einem weiteren Anstieg der Stornoquote bis auf ca. 25 % gerechnet. Sollte das Sommersemester – wie vorgesehen am 20.04.20 – beginnen, wird davon ausgegangen, dass leerstehende Studentenwohnungen – aufgrund der großen Wohnungsnot in Köln – unverzüglich neuvermietet werden können.

Darüber hinaus zeichnet sich bereits jetzt ab, dass es zu Mietausfällen wegen finanzieller Probleme der Mieter*innen kommen wird. Es wird mit einem Ausfall von 5 % der Bruttomieten für Studentenwohnungen beim KStW gerechnet. Dies bedeutet einen Mietausfall für die Monate April bis einschließlich Juni 2020 in Höhe von insgesamt rd. TEUR 185. Bis Dezember 2020 würden sich die Mieterträge um insgesamt rd. TEUR 555 verringern.

Des Weiteren entfallen vorerst die Erlöse aus Nutzung der Waschmaschinen, da die Kartenaufwerter in den geschlossenen Mensen stehen.

  • Es entfallen Wohnplätze durch den geplanten Verkauf des Wohnhauses Luxemburger Straße 118 ab August 2018 (37 Plätze) und die Entmietung von Plätzen im Uni-Center ab Mai 2018 (75 Plätze).
  • Im Wohnhaus in der Hans-Sachs-Straße werden während des Dachumbaus Mietminderungen eingeplant.
  • Die geplante durchschnittliche Warmmiete 2020 beträgt pro Monat und Platz rd. 260,38 EUR zzgl. durchschnittlich 7,09 EUR/Monat und Zimmer für den Internetanschluss. Die Nebenkosten sind in der Warmmiete enthalten. Dies sind die üblichen Kosten für Energie, Grundsteuer, Straßenreinigung, Frisch- und Abwasser sowie für Müllentsorgung. Die Kosten für einen Internetanschluss werden mit der Miete eingezogen und in gleicher Höhe an den jeweiligen Provider weitergeleitet. Der Anteil der Nebenkosten inklusive Internet beträgt 85 EUR/Monat und Zimmer und somit rd. 31 % der Gesamtmiete in 2020.

Verpflegungsbetriebe

Erhebliche Defizite sind in der gesamten Hochschulgastronomie zu erwarten. Die Umsätze im Veranstaltungsbereich sind seit Mitte März 2020 vollständig entfallen. Bei einer Schließung aller Betriebe im April und reduzierten Umsätzen im März, Mai und Juni wird von einem zusätzlichen Verlust in Höhe von rd. 1,3 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2020 ausgegangen. Sollte die Schließung der gastronomischen Betriebe bis zum Dezember 2020 anhalten, wird mit einem zusätzlichen Verlust von rd. 3,2 Mio. EUR gerechnet.

  • Die geplante Eröffnung des neuen Bistros in der Sibille-Hartmann-Straße am 14.04.2020 muss aufgrund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
  • Sollten die Mensen im laufenden Geschäftsjahr wiedereröffnen, werden neben den Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie leicht sinkende Umsätze durch die geplanten Umbaumaßnahmen in der Mensa Am Sportpark Müngersdorf, in der Mensa Südstadt und in der Hochschule für Musik und Tanz erwartet.
  • Am neuen TH-Standort Opladen wird den Studierenden bis zur Fertigstellung der Mensa (voraussichtlich in 2021) ein Kostenzuschuss zum Mittagessen in der Kantine der Bayer AG in Höhe von 1,00 EUR/Essen gewährt.
  • Im Bereich der Mensen wird von einem Wareneinsatz von 64 % ausgegangen. Für Mensen, Cafeterien und Veranstaltungen zusammen ergibt sich eine Wareneinsatzquote von 55 %.

Sozialbeiträge

  • Für die beiden Wintersemester 2019/2020 und 2020/2021 wird eine Zahl von sozialbeitragszahlenden Studierenden in Höhe von 87.400 angenommen. Für das Sommersemester 2020 wird eine Zahl von 84.000 zugrunde gelegt. Die Sozialbeiträge für das Sommersemester 2020 waren bei Ausbruch der Corona-Pandemie bereits eingezogen. Ursprünglich wurde für das Jahr 2020 mit einem Ertrag aus Sozialbeiträgen in Höhe von TEUR 12.684 gerechnet. Inwiefern Beiträge zurückzuerstatten sind, ist aktuell ungewiss.

Zuschüsse

  • Der Festbetragszuschuss des Landes für 2019 wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW auf der Basis der zuschussfähigen Umsätze 2018 und der Studierendenzahlen des WS 18/19 errechnet. Das Land stellt den NRW-Studierendenwerken 35,6 Mio. EUR zur Verfügung und bis auf weiteres für die Versorgung der zusätzlich erwarteten Studierenden zusätzliche 4,9 Mio. EUR (investiver Zuschuss mit Nachweispflicht).
    Diese werden zu 65  % anhand der jeweiligen HSG-Umsätze und zu 35  % anhand der jeweiligen Studierendenzahlen verteilt. Hieraus resultiert 2020 für Köln eine Festbetragssumme von rd. 5,1 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr werden somit rd. TEUR 30 weniger an Festbetrag für Köln ausgezahlt.
    Der BAföG-Zuschuss 2020 wurde in Höhe von 3,3 Mio.EUR eingeplant. Der Erlass zur genauen Verteilung des Zuschussbetrags innerhalb der Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen liegt bereits vor. Es ergab sich keine Änderung des Zuschussbetrags. Die Antragszahlen 2019 sind in Köln, wie in anderen Studierendenwerken bundesweit, weiterhin rückläufig. Der prozentuale Rückgang der Anträge gegenüber dem Jahr 2018 beträgt rd. 5,70 %. Die zukünftige Entwicklung der Antragszahlen unterliegt einer intensiven Beobachtung.
  • Die Förderungssummen für die Kindertagesstätten gemäß KiBiz stehen bis Juli 2020 (Ende des Kindergartenjahres 2019/2020) schon fest. Zusammen mit den anhand der Vorjahreswerte geschätzten Zuschüssen für die Monate August bis Dezember 2020 werden für 2020 insgesamt TEUR 1.093 an KiBiz-Zuschussmitteln angenommen. Eine Absichtserklärung der Landesregierung, Kitas mit zusätzlichen Fördermitteln auszustatten und sich damit einer auskömmlichen Finanzierung zu nähern, liegt vor. Eine genaue Aussage über die Höhe dieser Fördersumme wurde jedoch noch nicht getroffen und kann zudem durch die bestehende Corona-Pandemie nicht eingeplant werden. Dies wäre jedoch notwendig, denn der Bereich belastet voraussichtlich in Höhe von TEUR -223 das geplante Jahresergebnis 2020. Die KiBiz-Förderung deckt 76 % der Kosten des gesamten Kita-Bereichs; ein Kita-Platz wird seitens des KStW mit EUR 3.820 jährlich unterstützt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, für den Monat April 2020 auf sämtliche Kita-Beiträge zu verzichten. Ebenso soll bezüglich der Essensbeiträge und der Trägeranteile verfahren werden.

Weitere erwartete Zuschüsse:

  • Instandhaltungszuschüsse der Universität zu Köln für die Mensa Zülpicher Straße wurden mit TEUR 150 angenommen (Vorjahreswert).
  • Für die Beschäftigung schwerbehinderter Auszubildender und Mitarbeiter/innen wurden TEUR 35 Zuschuss vorgesehen. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Vorjahreswert (TEUR 70).
  • Für die Beschäftigung schwerbehinderter Auszubildender und Mitarbeiter/innen wurden TEUR 70 Zuschuss vorgesehen. Dieser Wert liegt etwas unter dem Vorjahreswert (TEUR 84), da einige Mitarbeiter*innen inzwischen verrentet wurden.

Sonstiges

  • Für 2020 ist eine Tariferhöhung von 0,69 % zum 01.03.2020 eingeplant; außerdem wird laut Tarifvertrag eine Rückstellung für die Leistungszulage 2020 (2 % der Lohnsumme 2019) gebildet und die zum Jahresabschluss 2019 zu bildende Rückstellung gemäß den Vorgaben der LoB-Dienstvereinbarung im September 2020 aufgelöst und ausgezahlt.
  • Die Erträge aus Finanzanlagen werden auf TEUR 296 geschätzt.
  • Ein vereinbarter Kredit des KStW an die Studentenwohnungen Sudermanplatz GbR zur Finanzierung einer Brandschutzsanierung wurde bisher in vier Tranchen in Höhe von insgesamt TEUR 500 ausgezahlt. Das Darlehen wurde erstmals am 30.09.2019 in Höhe von TEUR 25 getilgt. TEUR 2 wurden als Sonstige Zinsen vereinnahmt.
  • Weiterhin ist für Sanierungsmaßnahmen im Uni-Center eine Kreditgewährung in Höhe von 4,0 Mio. EUR an die Eigentümergemeinschaft beschlossen worden. Die Auszahlung wird in 2019 bzw. in den Folgejahren getätigt. Vereinbarungsgemäß wird die erste Rückzahlungsrate im Jahr 2020 gezahlt.
  • Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes des Kölner Studierendenwerkes wurde vom Land Nordrhein-Westfalen eine Zuwendung von insgesamt rd. 9,1 Mio. EUR bewilligt. Die Bereitstellung der bewilligten Fördermittel erfolgt erstmals für das Jahr 2020. Ende März 2020 wur-de bereits eine 1. Tranche des Investitionszuschusses in Höhe von rd. TEUR 566 überwiesen. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet am 31.10.2023.

Chancen und Risikobericht

Das Kölner Studierendenwerk führt ein Risiko-Management-Handbuch sowie ein IT-Notfallhandbuch, in dem im Rahmen einer Risikoinventarliste alle erkennbaren internen und externen Risiken erfasst und jährlich fortgeschrieben werden. Dadurch werden die Risiken im Hinblick auf ihre jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert, bewertet und überwacht. Zur Identifizierung und Bewertung bedient sich das Kölner Studierendenwerk auch EDV-gestützter Systeme. Hierunter fällt auch die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Besondere Chancen und Risiken liegen insbesondere in der Unsicherheit der Entwicklung der Studierendenzahlen und der Entwicklung der Zuschussverteilung durch Dritte.

Darüber hinaus bergen externe Effekte, wie die aktuell herrschende Corona-Pandemie, besondere Risiken.

Seit Anfang März 2020 hat die Corona-Pandemie auch Deutschland erreicht und die Verantwortlichen auf allen Ebenen des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben weitreichende Maßnahmen getroffen, die auch in die Geschäftsprozesse des Kölner Studierendenwerks massiv eingreifen. Noch sind die finanziellen und sozialen Auswirkungen dieser Krise auch im Hinblick auf das Kölner Studierendenwerk nicht ansatzweise absehbar. Vollkommen unklar ist aktuell, wie der enorme Umsatzeinbruch in der Hochschulgastronomie und die zusätzlichen Aufwendungen in den Bereichen Studentisches Wohnen, Studienfinanzierung oder Beratung aufgefangen werden können. Sicher ist schon jetzt, dass die sogenannte Corona-Krise auch das Kölner Studierendenwerk mittelfristig vor strukturgefährdende Herausforderungen stellen wird.

Köln, den 28. April 2020

Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer

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