Anhang

für das Geschäftsjahr 2019 des Kölner Studierendenwerks

A. Allgemeine Angaben

Das Kölner Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und firmiert als „Kölner Studierendenwerk AöR“ mit Sitz in Köln.

Für den Jahresabschluss gelten nach § 14 Abs. 3 der Satzung des Studierendenwerks die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften entsprechend.

Die zum Jahresabschluss 2019 aufgestellte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen im Gliederungsschema den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Bei der Gliederung und Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist § 265 Abs. 6 HGB angewandt worden. Wegen des besonderen Charakters des Studierendenwerkes wurde folgender Posten in der Bilanz ergänzt bzw. umbenannt – Passiva: B. Sonderposten aus Zuwendungen sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten – 2. Sozialbeiträge, 3. Erträge aus Zuschüssen, 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten und das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen besteht überwiegend aus Grundstücken und Gebäuden. Die Gebäude werden im Wesentlichen über einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 20 Jahren. In 2019 zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe abgeschrieben.

In den Finanzanlagen ist die Beteiligung mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Wertpapiere und sonstigen Ausleihungen sind mit ihren Nennbeträgen bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Kurswerten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen sind in erforderlichem Umfang gebildet worden.

Die liquiden Mittel sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt.

Der Sonderposten für verwendete Zuschüsse wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Die Pensionsrückstellungen bestehen für Witwenrenten.

Die in Vorjahren gebildeten Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. für Großreparaturen von TEUR   14.076 (Vorjahr: TEUR 14.975) für die Instandhaltungskosten der Wohnheime und der gastronomischen Einrichtungen werden unter Bezugnahme auf das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten und bei Durchführung der im Wirtschaftsplan berücksichtigten Maßnahmen verbraucht.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens vorgenommen. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2019 verwendet.

Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2019 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,71 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2 % unterstellt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf TEUR 4. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB – bei Kapitalgesellschaften – einer Ausschüttungssperre.

Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach IDW RS HFA 3 gebildet. Die Rückstellungsberechnungen erfolgten auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 0,63 %. Dabei ergab sich der Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zu den Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit Stand Dezember 2019 auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr.

Ein künftiger Anstieg der einkommensabhängigen Leistungen aufgrund allgemeiner Gehaltsdynamik wurde in der Bewertung mit einem Trendansatz von 2 % p. a., der sich sowohl auf einen Erfüllungsrückstand als auch auf die künftigen Aufstockungsbeträge und die gehaltsabhängigen Abfindungszahlungen bei Ende der Altersteilzeit bezieht, berücksichtigt.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei den Rheinischen Versorgungskassen, Köln (RVK). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die RVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Rheinischen Versorgungskassen ist es, Arbeitnehmern der beteiligten Einrichtungen/Unternehmen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Umlage ist in Höhe von 4,25 % (Umlage) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich 3,5 % (Sanierungsgeld) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in Höhe von TEUR 1.434 zu zahlen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten ist im Anlagegitter dargestellt, das integraler Bestandteil des Anhangs ist.

Die Beteiligung von TEUR 1.534 besteht an der Studentenwohnungen Sudermanplatz GbR, Köln. Gesellschafter der in 1995 gegründeten GbR sind das Kölner Studierendenwerk und die Harald und Hilde Neven DuMont-Stiftung. Am gesamten Vermögen der GbR sind die beiden Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt. Das Eigenkapital der GbR umfasst TEUR 2.275 (Vorjahr: TEUR 2.308). Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR  33 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 401) erzielt. Mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes wurde in 2017 begonnen, und dies hat zu einer deutlichen Ertrags- und Liquiditätsbelastung der GbR geführt. Aus diesem Grunde wurde die im Jahr 2015 vorgenommene Abschreibung in Höhe von 1 Mio. EUR auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beibehalten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 248 (Vorjahr TEUR 278). Forderungen mit einer Laufzeit > 1 Jahr liegen nicht vor.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 39 (Vorjahr TEUR 57), die Laufzeit dieser Forderungen ist < 1 Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR  675 (Vorjahr: TEUR 584) werden im Wesentlichen die Instandhaltungsrücklage Uni-Center TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 294), geleistete Kautionen von TEUR  57 (Vorjahr: TEUR 62), abgegrenzte Zinsen von TEUR  49  (Vorjahr: TEUR 63) sowie an bedürftige Studierende vergebene Hilfsfondsdarlehen von TEUR  12  (Vorjahr: TEUR 16) ausgewiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 62) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Hierbei handelt es sich um geleistete Mietkautionen. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.372 (Vorjahr: TEUR 3.301) entfallen auf:

Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich zusammen aus:

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 3.539 durch Hypotheken gesichert.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 3.032 (Vorjahr: TEUR 3.182) enthalten im Wesentlichen mit TEUR 3.021 (Vorjahr: TEUR 3.120) von Studierenden vorausbezahlte Sozialbeiträge.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen auf die Bereiche:

Die Erträge aus Zuschüssen von TEUR 9.437 (Vorjahr: TEUR 9.425) enthalten mit TEUR 5.104 (Vorjahr: TEUR 5.069) den vom MKW für das Haushaltsjahr 2019 gewährten Festbetrag.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 2.698 (Vorjahr: TEUR 1.225) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR  208 (Vorjahr: TEUR 667), aus der Auflösung von Wertberichtigungen mit TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 7) und an periodenfremden Erträge wurden in 2019 Erstattungen aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 14, Gutschriften von Lieferanten in Höhe von TEUR 13 und Kartenguthaben in Höhe von TEUR 105 vereinnahmt. Als außergewöhnlicher Einzelposten ist hier auch der Buchgewinn aus dem Grundstückstausch mit UzK in Höhe von TEUR 1.563 enthalten.

Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen und Zuschüsse betragen TEUR 1.290 (Vorjahr: TEUR 1.275).

Personalbestand

Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) betrug:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.680 (Vorjahr: TEUR 4.831) enthalten u. a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR   1.278  (Vorjahr: TEUR 1.128), Raumkosten mit TEUR   791  (Vorjahr: TEUR 920), sonstige Personalkosten mit TEUR   536  (Vorjahr: TEUR 504), Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR   125  (Vorjahr: TEUR 333), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR  12 (Vorjahr: TEUR 7) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR  237  (Vorjahr: TEUR 17).

An periodenfremden Aufwendungen sind in 2019 insgesamt TEUR 54 angefallen. Diese betreffen im wesentlichen Stornierungen von Zuschüssen mit TEUR 15, Anliegerbeiträge für Vorjahre mit TEUR 18 und Reinigungskosten des Vorjahres mit TEUR 6.

Finanzergebnis

Im Finanzergebnis sind Zinsen aus der Eigenkapitalverzinsung der GBR in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten, die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Wertpapiere beliefen sich auf TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 618). Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen betrugen TEUR 690 (Vorjahr: TEUR 317).

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.451 in die Rücklage gem. § 11 StWG NRW einzustellen.

Sonstige Angaben

Treuhandvermögen/Treuhandverbindlichkeiten

Als Treuhandvermögen werden mit TEUR 1.810 (Vorjahr: TEUR 1.876) treuhänderisch verwaltete Rückforderungen aus dem BAföG-Bereich ausgewiesen, die nach Eingang an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen sind und deshalb in gleicher Höhe als Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen werden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus vergebenen Bauaufträgen von TEUR 1.938 (Vorjahr: TEUR 1.565) und aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 3.388 (Vorjahr: TEUR 4.122).

Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen

Die vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen (PCGK) wurde zuletzt am 28. Mai 2019 abgegeben und ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.kstw.de) zugänglich gemacht worden.

D. Organe des Studierendenwerks

Verwaltungsrat

Vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 1. StWG NRW

  • Herr Patrick Schnepper bis 04.04.2019
    (Vorsitzender des Verwaltungsrats)
    Universität zu Köln
  • Frau Leona Schmitz ab 04.04.2019
    (Vorsitzende des Verwaltungsrats)
    Universität zu Köln
  • Herr Saeed Mohajer bis 04.04.2019
    Technische Hochschule Köln
  • Frau Jana Thomas bis 04.04.2019
    Universität zu Köln
  • Herr Niklas Hagenhoff bis 19.09.2019
    Deutsche Sporthochschule
  • Frau Anne Schnell ab 19.09.2019
    Deutsche Sporthochschule
  • Frau Anna-Lena Puttkamer ab 04.04.2019
    Universität zu Köln
  • Herr Felix Rohrbach ab 04.04.2019
    Technische Hochschule Köln

Ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 2. StWG NRW

  • Frau Ltd. Reg.-Direktorin Ina Gabriel
    (Ständige Vertreterin des Kanzlers)
    Universität zu Köln

Zwei Bedienstete des Studierendenwerks

(§ 4 (1) 3. StWG NRW)

  • Herr Erdinc Arslan
    (Personalratsvorsitzender)
  • Frau Irene List
    (Personalratsmitglied bis 08.03.2019)
  • Frau Kerstin Alsdorf
    (Gleichstellungsbeauftragte ab 08.03.2019)

Eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet § 4 (1) 4. StWG NRW

  • Herr Christoph Ripp
    (Stellvertretender Vorsitzender)

Ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks

§ 4 (1) 5. StWG NRW

  • Frau Prof. Sylvia Heuchemer
    Technische Hochschule Köln

Für die Tätigkeiten des Verwaltungsrates fielen im Geschäftsjahr Aufwandsentschädigungen von TEUR 5 (Vorjahr: EUR 4) an.

Hiervon entfielen auf:       

Erdinc Arslan 420 EUR

Ina Gabriel   360 EUR

Niklas Hagenhoff 300 EUR

Prof. Dr. Sylvia Heuchemer 240 EUR

Irene List 120 EUR

Saeed Mohajer 60 EUR

Christoph Ripp 420 EUR

Patrick Schnepper 540 EUR

Jana Thomas 60 EUR

Kerstin Alsdorf 360 EUR

Anne Schnell 60 EUR

Anna-Lena Puttkamer 300 EUR

Felix Rohrbach 360 EUR

Leona Schmitz 1.440 EUR

Geschäftsführer

  • Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A., Geschäftsführer
  • Frank Leppi, stellvertretender Geschäftsführer und Abteilungsleiter Interner Service

Die Bezüge des Geschäftsführers für das Jahr 2019 belaufen sich auf TEUR 119. Die Bezüge des stellvertretenden Geschäftsführers für das Jahr 2019 belaufen sich auf TEUR 86.

Gesamtbezüge der früheren Geschäftsführer und ihrer Hinterbliebenen

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR  173 (Vorjahr: TEUR 172) wurden für frühere Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen gebildet. Im Geschäftsjahr wurden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 48) an Hinterbliebene von früheren Geschäftsführern ausbezahlt.

Abschlussprüferhonorar

Für das Geschäftsjahr 2019 wird vom Abschlussprüfer für die Abschlussprüfungsleistung ein Gesamthonorar von TEUR   21 netto  bzw. TEUR 25 brutto erwartet. Zahlungen hierfür wurden erst in 2020 geleistet.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich durch die Covid-19-Pandemie weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben können. Nähere Angaben hierzu enthält der Lagebericht.

Köln, den 28. April 2020

Dipl.–Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer

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Kompletter Finanzbericht – 35 Seiten, PDF (1,2 MB)