für das Geschäftsjahr 2018 des Kölner Studierendenwerks
A. Allgemeine Angaben
Das Kölner Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und firmiert als „Kölner Studierendenwerk AöR“ mit Sitz in Köln.
Für den Jahresabschluss gelten nach § 14 Abs. 3 der Satzung des Studierendenwerks die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften entsprechend.
Die zum Jahresabschluss 2018 aufgestellte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen im Gliederungsschema den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Bei der Gliederung und Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist § 265 Abs. 6 HGB angewandt worden. Wegen des besonderen Charakters des Studierendenwerkes wurde folgender Posten in der Bilanz ergänzt bzw. umbenannt – Passiva: B. Sonderposten aus Zuwendungen sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten – 2. Sozialbeiträge, 3. Erträge aus Zuschüssen, 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
beibehalten und das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen besteht überwiegend aus Grundstücken und Gebäuden. Die Gebäude werden im Wesentlichen über einen Zeitraum von 30 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen 3 und 20 Jahren. In 2018 zugegangene geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe abgeschrieben.
Von den Finanzanlagen ist die Beteiligung mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Wertpapiere und sonstigen Ausleihungen sind mit ihren Nennbeträgen bzw. mit den zum Bilanzstichtag niedrigeren Kurswerten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen sind in erforderlichem Umfang gebildet worden.
Die liquiden Mittel sind mit ihren Nennbeträgen angesetzt.
Der Sonderposten für verwendete Zuschüsse wird entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.
Die Pensionsrückstellungen bestehen für Witwenrenten.
Die in Vorjahren gebildeten Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. für Großreparaturen von TEUR 14.975 (Vorjahr: TEUR 15.611) für die Instandhaltungskosten der Wohnheime und der gastronomischen Einrichtungen werden unter Bezugnahme auf das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten und bei Durchführung der im Wirtschaftsplan berücksichtigten Maßnahmen verbraucht.
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens vorgenommen. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.
Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2018 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 3,21 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2 % unterstellt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf TEUR 5. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB – bei Kapitalgesellschaften – einer Ausschüttungssperre.
Die Altersteilzeitrückstellungen wurden nach IDW RS HFA 3 gebildet. Die Rückstellungsberechnungen erfolgten auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 0,88 %. Dabei ergab sich der Rechnungszins aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zu den Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit Stand Dezember 2018 auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr.
Ein künftiger Anstieg der einkommensabhängigen Leistungen aufgrund allgemeiner Gehaltsdynamik wurde in der Bewertung mit einem Trendansatz von 2 % p.a., der sich sowohl auf einen Erfüllungsrückstand als auch auf die künftigen Aufstockungsbeträge und die gehalts
abhängigen Abfindungszahlungen bei Ende der Altersteilzeit bezieht, berücksichtigt.
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei den Rheinischen Versorgungskassen, Köln (RVK). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die RVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Rheinischen Versorgungskassen ist es, Arbeitnehmern der beteiligten Einrichtungen/Unternehmen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Umlagen finanziert. Die Umlage ist in Höhe von 4,25 % (Umlage) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zuzüglich 3,5 % (Sanierungsgeld) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in Höhe von TEUR 17.606 zu zahlen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten ist im Anlagegitter dargestellt, das integraler Bestandteil des Anhangs ist.
Die Beteiligung von TEUR 1.534 besteht an der Studentenwohnungen Sudermanplatz GbR, Köln. Gesellschafter der in 1995 gegründeten GbR sind das Kölner Studierendenwerk und die Harald und Hilde Neven DuMont Stiftung. Am gesamten Vermögen der GbR sind die beiden Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt. Das Eigenkapital der GbR umfasst TEUR 2.308 (Vorjahr: TEUR 2.709). Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 401 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 350) erzielt. Mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes wurde in 2017 begonnen, und dies hat zu einer deutlichen Ertrags- und Liquiditätsbelastung der GbR geführt. Aus diesem Grunde wurde die im Vorjahr vorgenommene Abschreibung in Höhe von EUR 1 Mio. auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beibehalten.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 584 (Vorjahr: TEUR 465) werden im Wesentlichen die Instandhaltungsrücklage Uni-Center TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 251), geleistete Kautionen von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 58), abgegrenzte Zinsen von TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 44) sowie an bedürftige Studierende vergebene Hilfsfondsdarlehen von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 25) ausgewiesen.
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 58) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Hierbei handelt es sich um geleistete Mietkautionen. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.301 (Vorjahr: TEUR 3.637) entfallen auf:
Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich zusammen aus:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 3.539 durch Hypotheken gesichert.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 3.032 (Vorjahr: TEUR 3.182) enthalten im Wesentlichen mit TEUR 3.021 (Vorjahr: TEUR 3.120) von Studierenden vorausbezahlte Sozialbeiträge.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse entfallen auf die Bereiche:
Die Erträge aus Zuschüssen von TEUR 9.425 (Vorjahr: TEUR 9.258) enthalten mit TEUR 5.069 (Vorjahr: TEUR 5.017) den vom MWIDE für das Haushaltsjahr 2018 gewährten Festbetrag.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 1.225 (Vorjahr: TEUR 1.278) sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 667 (Vorjahr: TEUR 712), aus der Auflösung von Wertberichtigungen mit TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 25) und der Zuschuss für das Projekt Studiscout mit TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 32) enthalten.
Die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwendungen und Zuschüsse betragen TEUR 1.275 (Vorjahr: TEUR 1.275).
Als periodenfremde Erträge wurden in 2018 Erstattungen aus Betriebskosten in Höhe von TEUR 46 und Gewinnbeteiligungen in Höhe von TEUR 61 vereinnahmt.
Personalbestand
Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) betrug:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.831 (Vorjahr: TEUR 3.815) enthalten u.a. Kosten für Sanierung und Instandhaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen und der Verwaltung mit TEUR 1.128 (Vorjahr: TEUR 856), Raumkosten mit TEUR 920 (Vorjahr: TEUR 550), sonstige Personalkosten mit TEUR 501 (Vorjahr: TEUR 404), Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 333 (Vorjahr: TEUR 357), Wertberichtigungen auf Forderungen mit TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 20) und Verluste aus Anlagenabgängen mit TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 4).
An periodenfremden Aufwendungen sind in 2018 insgesamt TEUR 149 angefallen. Diese betreffen Nachzahlungen aus Vorjahren für BEM-Maßnahmen und einen Forderungsverzicht für Eigenkapitalverzinsung der Studentenwohnungen Sudermanplatz GbR aus dem Jahre 2015 sowie die Hausgeld-Abrechnung Unicenter 2017.
Finanzergebnis
Im Finanzergebnis sind Zinsen aus Personal-Rückstellungen in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 16) enthalten, die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Wertpapiere beliefen sich auf TEUR 618 (Vorjahr: TEUR 52). Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen betrugen TEUR 317 (Vorjahr TEUR 388).
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt dem Verwaltungsrat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.492 in die Rücklage gem. § 11 StWG NRW einzustellen.
Sonstige Angaben
Treuhandvermögen/Treuhandverbindlichkeiten
Als Treuhandvermögen werden mit TEUR 1.876 (Vorjahr: TEUR 1.896) treuhänderisch verwaltete Rückforderungen aus dem BAföG-Bereich ausgewiesen, die nach Eingang an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen sind und deshalb in gleicher Höhe als Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus vergebenen Bauaufträgen von TEUR 1.565 (Vorjahr: TEUR 570) und aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 4.122 (Vorjahr: TEUR 1.295).
Erklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen
Die vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen (PCGK) wurde zuletzt am 29. Mai 2018 abgegeben und ist dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft (www.kstw.de) zugänglich gemacht worden.
D. Organe des Studierendenwerks
Verwaltungsrat
Vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 1. StWG NRW
- Herr Patrick Schnepper
(Vorsitzender des Verwaltungsrats)
Universität zu Köln - Herr Saeed Mohajer
Technische Hochschule Köln - Frau Jana Thomas
Universität zu Köln - Herr Niklas Hagenhoff
Deutsche Sporthochschule
Ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks § 4 (1) 2. StWG NRW
- Frau Ltd. Reg.-Direktorin Ina Gabriel
(Stellvertreterin des Kanzlers)
Universität zu Köln
Zwei Bedienstete des Studierendenwerks
(§ 4 (1) 3. StWG NRW)
- Herr Erdinc Arslan
(Personalratsvorsitzender) - Frau Irene List
(Personalratsmitglied)
Eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet § 4 (1) 4. StWG NRW
- Herr Christoph Ripp
(Stellvertretender Vorsitzender)
Ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule, im Regelfall eine Kanzlerin oder ein Kanzler, im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks
§ 4 (1) 5. StWG NRW
- Frau Prof. Sylvia Heuchemer
Technische Hochschule Köln
Für die Tätigkeiten des Verwaltungsrates fielen im Geschäftsjahr Aufwandsentschädigungen von TEUR 4
(Vorjahr: TEUR 4) an.
Hiervon entfielen auf:
Erdinc Arslan: EUR 360
Ina Gabriel: EUR 300
Niklas Hagenhoff: EUR 180
Prof. Dr. Sylvia Heuchemer: EUR 360
Irene List: EUR 360
Saeed Mohajer: EUR 420
Christoph Ripp: EUR 420
Patrick Schnepper: EUR 1.800
Jana Thomas: EUR 240
Geschäftsführer
- Dipl.-Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A., Geschäftsführer
- Frank Leppi, stellvertretender Geschäftsführer und Abteilungsleiter Interner Service
Die Bezüge des Geschäftsführers für das Jahr 2018 belaufen sich auf TEUR 114. Die Bezüge des stellvertretenden Geschäftsführers für das Jahr 2018 belaufen sich auf TEUR 86.
Gesamtbezüge der früheren Geschäftsführer und ihrer Hinterbliebenen
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 191) wurden für frühere Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen gebildet. Im Geschäftsjahr wurden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 45) an Hinterbliebene von früheren Geschäftsführern ausbezahlt.
Abschlussprüferhonorar
Für das Geschäftsjahr 2018 wird vom Abschlussprüfer für die Abschlussprüfungsleistung ein Gesamthonorar von TEUR 30 netto bzw. TEUR 35 brutto erwartet.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben können.
Köln, den 5. Mai 2019
Dipl.–Arb.-Wiss. Jörg J. Schmitz M.A.
Geschäftsführer